BSH erlässt 2. Windenergie-auf-See-Verordnung und stellt die Eignung weiterer Flächen für den Ausbau der Offshore-Windenergie fest

Hamburg

Ausgabejahr 2022
Datum 27.01.2022

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat mit dem Erlass der 2. Windenergie-auf-See-Verordnung (2. WindSeeV) die Eignung der Flächen N-3.5, N-3.6 und N-7.2 in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee für die Nutzung durch Offshore-Windenergie festgestellt. Auf den Flächen können Windenergieanlagen mit einer Leistung von insgesamt 1880 Megawatt, knapp zwei Gigawatt, errichtet werden.

„Das BSH liefert damit einen zentralen Baustein für die Umsetzung der ambitionierten Ausbauziele der Offshore-Windenergie“, betont die Präsidentin des BSH, Dr. Karin Kammann-Klippstein. „Wir schaffen damit Rechts- und Planungssicherheit für die Wirtschaft, um einen zügigen Ausbau der Offshore-Windenergie voranzubringen“.

Die 2. WindSeeV setzt das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) um und wurde heute im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Feststellung der Eignung der Flächen ist Voraussetzung für die Ausschreibung von Flächen für Offshore-Windenergie in der AWZ durch die Bundesnetzagentur.

Die Fläche N-7.2, die 85 km nordwestlich der ostfriesischen Inseln liegt, soll entsprechend dem Flächenentwicklungsplan des BSH im Jahr 2022 durch die BNetzA ausgeschrieben und versteigert werden. Dort können auf einer Fläche von 58 qkm Windenergieanlagen mit einer Leistung von 980 Megawatt installiert werden. Die Windenergieanlagen sollen 2027 in Betrieb gehen.

Die Flächen N-3.5 und N-3.6, auf denen Windenergieanlagen mit einer Leistung von zusammen 900 Megawatt errichtet werden können, sollen von der BNetzA im Jahr 2023 ausgeschrieben und versteigert werden. Ab 2028 soll dort auf rund 120 qkm Windenergie gewonnen werden Die Flächen N-3.5 und N-3.6 liegen etwa 40 km nördlich der ostfriesischen Inseln.

Voraussetzung für Feststellung der Eignung für Windenergie ist nach dem WindSeeG, dass bestimmte Belange, wie der Schutz der Meeresumwelt insbesondere der Meeressäuger und Meeresvögel sowie der Schifffahrt berücksichtigt werden. Auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse und der entsprechenden Eignungsprüfung gibt das BSH mit der 2. WindSeeV Regelungen für die spätere Umsetzung vor. Durch diese Rahmenvorgaben für die Errichtung der Offshore-Windparks wird daher frühzeitig Rechts- und Planungssicherheit für die Wirtschaft geschaffen.

Das BSH ist die zentrale maritime Behörde Deutschlands. An den beiden Dienstsitzen in Hamburg und Rostock sowie auf 5 Schiffen arbeiten rund 1.000 Beschäftigte aus über 100 Berufen. Im Mittelpunkt der Aufgaben stehen u.a. die Förderung, Sicherheit und Überwachung der Seeschifffahrt, Forschung und Erhebung langer Datenreihen im Bereich der Ozeanographie und Meereschemie, der Wasserstandsvorhersagedienst sowie die nautische Hydrographie, im Rahmen derer amtliche Seekarten erstellt werden. Ein in letzter Zeit stetig anwachsender Bereich ist die Zuständigkeit als Genehmigungs- und Überwachungsbehörde für Offshore-Windenergieanlagen. Als deutsche Flaggenstaatsverwaltung und Dienstleister unterstützt das BSH die maritime Wirtschaft mit Genehmigungen, Haftungsbescheinigungen, Produktprüfungen, Zulassungen und Bereitstellung von Daten.

Um die Vereinbarkeit von Schutz und Nutzung der Meere kontinuierlich zu verbessern und das Wissen über die Meere kontinuierlich zu vertiefen, arbeitet das BSH in der maritimen anwendungsorientierten Forschung und an der Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen. Untersuchungen und Bereitstellung von Daten zu Seegangsmessungen in Offshore-Windparks und sowie der Aufbau von Schallmessnetzen in Nord- und Ostsee und die Bereitstellung von Daten und technischen Informationen zu Impulsschall im Meer sind Beispiele dafür. Auch die Entwicklung von Technologien zur Messung von Schiffsemissionen in der Luft gehört dazu. Mit dem BSH Systemlabor Navigation und Kommunikation steht eine Testumgebung für komplexe Navigations- und Kommunikationssysteme zur Verfügung.


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Merle Mansfeld
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