Öffentliche Bekanntmachung im Verfahren „Windanker“ - hier: Bekanntmachung der Auslegung der Planunterlagen
Bekanntmachung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie über die öffentliche Auslegung von Unterlagen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens nach dem Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See in der am 31. Dezember 2022 geltenden Fassung zur Errichtung und zum Betrieb des Offshore-Windparks „Windanker“ im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone der Ostsee.
Beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) ist von der Firma Windanker GmbH ein Antrag auf Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach dem Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf
See (WindSeeG) in der am 31. Dezember 2022 geltenden Fassung zur Errichtung und zum Betrieb des Offshore-Windparks (OWP) „Windanker“ im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Ostsee eingereicht worden. Für das Vorhaben besteht eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Als auszulegende Planunterlagen sind folgende Dokumente eingereicht worden:
- Nachweis über den Zuschlag der Bundesnetzagentur,
- Bauwerksverzeichnis,
- Erläuterungsbericht,
- Karten/zeichnerische Darstellungen,
- UVP-Bericht inkl. Allgemeiner Zusammenfassung,
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag,
- Biotopschutzrechtlicher Fachbeitrag,
- FFH-Voruntersuchung,
- Wasserrechtlicher Fachbeitrag,
- Schallprognose für die Rammarbeiten des Vorhabens „Windanker“ – Modellierung der Unterwasserschallemissionen während der Rammarbeiten,
- Gutachten zur Einhaltung des 2K-Kriteriums,
- Emissionsvorstudie,
- Konzept zur Entwicklung des Schutz- und Sicherheitskonzeptes (SchuSiKo),
- Kennzeichnungskonzept,
- Luftfahrthindernisdatenblatt,
- Technische Risikoanalyse,
- Fischereiwirtschaftliche Studie für den Offshore-Windpark „Windanker“,
- Zeit- und Maßnahmenplan.
Die Unterlagen stehen online auf der BSH-Webseite unter www.bsh.de (über den Reiter „Bekanntmachungen“) in der Zeit vom 22. Mai 2023 bis einschließlich 21. Juni 2023 sowie im UVP-Portal des Bundes unter www.uvp-portal.de zur Verfügung. Zusätzlich liegen die Planunterlagen während der Dienstzeiten für jedermann zur Einsichtnahme aus im
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie -Bibliothek- Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg | Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie -Bibliothek- Neptunallee 5 18057 Rostock | ||
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Montag, Mittwoch und Donnerstag | 09:00–15:00 Uhr | Montag, Mittwoch und Donnerstag | 08:30–11:30 Uhr und 13:00–15:00 Uhr |
Dienstag | 09:00–16:00 Uhr | Freitag | 08:30–11:30 Uhr und 13:00–14:00 Uhr |
Freitag | 09:00–14:30 Uhr | Dienstag | geschlossen |
Einwendungen und Stellungnahmen nach § 73 Absatz 4 VwVfG i.V.m. § 21 Absatz 2 und 5 UVPG
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also spätestens bis einschließlich 21. Juli 2023 (maßgeblich ist der Tag des Eingangs), schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan beim BSH, Dienstsitz Hamburg oder Rostock, erheben (§ 73 Absatz 4 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Verbindung mit § 21 Absatz 2 und 5 UVPG). Die Einwendungen müssen Namen und Anschrift der Einwenderin/des Einwenders enthalten, das betroffene Rechtsgut bzw. Interesse benennen und die befürchtete Beeinträchtigung darlegen. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für dieses Planfeststellungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 73 Absatz 4 Satz 3 VwVfG; § 7 Absatz 4 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1a und § 7 Absatz 6 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG)).
Anerkannte Vereinigungen
Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen den Planfeststellungsbeschluss einzulegen, können innerhalb der vorgenannten Frist Stellungnahmen zu dem Plan abgeben. Mit Ablauf der vorgenannten Frist sind auch diese Stellungnahmen für dieses Planfeststellungsverfahren ausgeschlossen (§ 73 Absatz 4 Satz 3, 5 und 6 VwVfG, § 7 Absatz 4 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1a und § 7 Absatz 6 UmwRG).
Äußerungen zu Umweltauswirkungen nach § 21 Absatz 1 UVPG
Die betroffene Öffentlichkeit kann sich im Rahmen der Beteiligung zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens schriftlich oder zur Niederschrift äußern (§ 21 Absatz 1 UVPG). Die Äußerungsfrist endet ebenfalls einen Monat nach Ablauf der Frist für die Auslegung der Unterlagen (§ 21 Absatz 2 UVPG). Mit Ablauf der Äußerungsfrist sind für dieses Planfeststellungsverfahren über die Zulässigkeit des Vorhabens alle Äußerungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen (§ 21 Absatz 4 UVPG).
Schriftliche Übermittlung der Einwendungen, Stellungnahmen und Äußerungen
Schriftliche Einwendungen, Stellungnahmen und Äußerungen sind schriftlich oder zur Niederschrift an einen der folgenden Dienstsitze des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie zu übersenden oder abzugeben:
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Abteilung O
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg
oder
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Abteilung O
Neptunallee 5
18057 Rostock
Elektronische Übermittlung der Einwendungen, Stellungnahmen und Äußerungen
Elektronische Einwendungen, Stellungnahmen und Äußerungen sind an folgende E-Mail-Adressen zu übersenden:
EingangOdM@bsh.de;
jeannette.edler@bsh.de.
Gemäß Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) wird zur Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen bzw. Stellungnahmen und Äußerungen zum Plan mit der Trägerin des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen oder Äußerungen abgegeben haben, anstelle eines Erörterungstermins eine Online-Konsultation durchgeführt.
Die Durchführung der ersatzweisen Online-Konsultation wird hiermit gemäß §§ 5 Absatz 3 Satz 2, 2 Absatz 1 PlanSiG bekannt gemacht.
Zur Durchführung der Online-Konsultation werden die zusammengefassten Stellungnahmen und Einwendungen sowie die dazu erfolgten Erwiderungen der Vorhabenträgerin den zur Teilnahme an der Online-Konsultation Berechtigten bis einschließlich
Donnerstag, 10. August 2023
per E-Mail zugänglich gemacht. Hierzu wiederum besteht die Möglichkeit einer Gegenstellungnahme von einschließlich
Freitag, 11. August 2023 bis einschließlich
Freitag, 25. August 2023.
Die Online-Konsultation ist nicht öffentlich, da es sich wie auch der grundsätzlich vorgesehene Erörterungstermin nicht um eine allgemeine Informationsveranstaltung handelt.
Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.
Im Auftrag
Jeannette Edler, LL.M.
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Rostock, 19. Mai 2023
Az.: BSH/5111/Windanker/PFV
Hinweis: Die dazugehörigen GIS-Shapes bzw. Shape Files können bei den zuvor genannten E-Mail-Adressen angefragt werden.