Bekanntmachung DK WP Vattenfall Kriegers Flak in der schwedischen Wirtschaftszone der Ostsee
Bekanntmachung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie zur grenzüberschreitenden Beteiligung nach der Espoo-Konvention über den UVP-Bericht zur Errichtung und zum Betrieb des Windparks „Kriegers Flak“ im Bereich der schwedischen Wirtschaftszone der Ostsee.
Vattenfall Vind AB (Vattenfall) ist gemäß des Gesetzes über die schwedische Wirtschaftszone (Lag om Sveriges ekonomiska zon, SEZ) berechtigt, innerhalb eines abgegrenzten Bereichs – des für die Windenergieerzeugung vorgesehenen Gebietes – in der schwedischen Zone einen Windpark mit 128 Windkraftwerken mit einer Gesamthöhe von bis zu 170 Metern zu errichten.
Vattenfall möchte eine Genehmigung zur Erhöhung der Gesamthöhe der Windkraftwerke auf bis zu 280 Meter erhalten sowie eine Verlängerung der Frist für den Beginn der Bau- und Anlagenerrichtungsmaßnahmen, die für die Aufnahme des Betriebs erforderlich sind, auf den 31.12.2027 erwirken. Hierfür sind gemäß SEZ ein Antrag auf Änderung der Genehmigung sowie ein Antrag auf Genehmigung gemäß § 28 Kapitel 7 des Umweltgesetzbuchs betreffend die Auswirkungen des Projekts auf die Erhaltungswerte innerhalb des Natura-2000-Gebiets „Sydvästskånes utsjövatten“ (Südwestschonisches Riffgewässer) erforderlich.
Die schwedische Umweltschutzbehörde hat mit Schreiben vom 24. Juni 2020 das Konsultationsverfahren gemäß Artikel 5 des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) eröffnet und dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Unterlagen übersandt.
Folgende Unterlagen werden auf der BSH-Webseite www.bsh.de (Bekanntmachungen) in der Zeit vom 24.07.2020 bis zum 24.08.2020 zur Verfügung gestellt:
- eine nichttechnische Zusammenfassung des UVP-Berichts
- Bericht über die grenzüberschreitenden Auswirkungen vom April 2020
Schriftliche Stellungnahmen zu den grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone der Ostsee bezogen auf die Änderung des Vorhabens bzw.- UVP- Berichts können
bis zum 24. September 2020
(auf Deutsch oder Englisch) vorzugsweise per E-Mail an die schwedische Umweltschutzbehörde
registrator@naturvardsverket.se
unter der Angabe der Fallnummer
NVO2491-18
übersandt werden. Bitte das BSH in diesem Fall jeweils in Kopie (EingangOdM@bsh.de) setzen. Alternativ können Sie Ihre Stellungnahmen an das BSH senden. Wir leiten alle diese Stellungnahmen an die schwedische Behörde weiter.
Im Auftrag
Bernhard Schneider