Bekanntmachung im Verfahren "Nord Stream 2" hier: Bekanntmachung 2. Änderung der Genehmigung für Errichtung und Betrieb der Nord Stream 2 Pipeline

Datum 17.08.2020

Bekanntmachung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) über die öffentliche Auslegung von Unterlagen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach dem Bundesberggesetz (BBergG) zur Errichtung und zum Betrieb der Transit Rohrleitung „Nord Stream 2“ im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Ostsee.

Beim BSH ist von der Firma Nord Stream 2 AG ein Antrag auf 2. Änderung der Genehmigung des BSH vom 27.03.2018/04.05.2018 nach § 133 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BBergG im Bereich der AWZ der Ostsee eingereicht worden. Für das Vorhaben besteht eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), weil die Vorhabenträgerin dies beantragt hat und die Genehmigungsbehörde das Entfallen der Vorprüfung als zweckmäßig erachtet (§ 9 Absatz 4 i. V. m. § 7 Absatz 3 UVPG).

Als Antragsunterlagen sind ein Erläuterungsbericht, ein UVP-Bericht nach § 16 UVPG sowie eine artenschutzfachliche Bewertung und eine Bewertung der Natura-2000-Gebietsverträglichkeit eingereicht worden.

Die Unterlagen stehen online auf der BSH-Webseite unter www.bsh.de (über den Reiter „Bekanntmachungen“) in der Zeit vom 17. August bis einschließlich 16. September 2020 zur Verfügung.

Zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus macht das BSH von § 3 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) Gebrauch und ersetzt die Auslegung des Antrages und der vorgenannten Unterlagen durch eine Veröffentlichung im Internet. Personen, die keinen Zugang zum Internet haben, können binnen dieses Zeitraums das BSH ersuchen, dass ihnen der Antrag und die vorgenannten Unterlagen in gedruckter Form per Post zugänglich gemacht werden. Eine entsprechende Anfrage ist schriftlich oder telefonisch an das BSH zu richten unter der folgenden Adresse:

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Abteilung Ordnung des Meeres
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg
Tel.: 040-3190-6324
Tel.: 040-3190-6324

Einwendungen gegen bzw. Äußerungen zu dem Vorhaben sind innerhalb von einem Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also spätestens bis einschließlich 16. Oktober 2020 (maßgeblich ist der Tag des Eingangs) schriftlich oder elektronisch beim BSH, Dienstsitz Hamburg
Adresse:
Abteilung Ordnung des Meeres
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg
oder
Dienstsitz Rostock
Adresse:
Neptunallee 5
18057 Rostock
zu erheben.

Elektronische Einwendungen bzw. Äußerungen sind
an folgende E-Mailadressen zu übersenden:
EingangOdM@bsh.de;
Bernhard.schneider@bsh.de

Die Möglichkeit zur Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift ist angesichts der derzeitigen Beschränkungen durch die COVID-19-Pandemie ausgeschlossen.

Die Einwendungen müssen Namen und Anschrift der Einwenderin/des Einwenders enthalten, das betroffene Rechtsgut bzw. Interesse benennen und die befürchtete Beeinträchtigung darlegen. Mit Ablauf der Einwendungs-/Äußerungsfrist sind für das Verfahren über die Zulässigkeit der zur Genehmigung beantragten Änderung alle Einwendungen/Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Gemäß Planungssicherstellungsgesetz wird zur Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen bzw. Äußerungen zu den Plänen mit den Trägern der Vorhaben, den Behörden, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben oder Äußerungen abgegeben haben, ersatzweise eine Online-Konsultation durchgeführt.

Im Auftrag
Bernhard Schneider
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Az.: 522/Nord Stream 2 AG/GV/O3204