Umwelt und Schifffahrt

das Bild zeigt Charles Darwin

Alles was gegen die Natur ist, hat auf die Dauer keinen Bestand.

Charles Darwin

Die Internationale Seeschifffahrts-Organisation (International Maritime Organization, kurz IMO) traf im Oktober 2016 auf der Sitzung des Meeresumweltausschusses (Marine Environment Protection Committee, kurz MEPC) wichtige Entscheidungen zum maritimen Umweltschutz. Diese Entwicklungen wären vor 10 Jahren nicht zu erwarten gewesen und zeigen, dass sich Politik, Verwaltung, Schifffahrt und Wirtschaft national und international einig sind, dass die Meere nur mit gemeinsamen, abgestimmten Entscheidungen geschützt werden können.

So darf weltweit ab dem 1. Januar 2020 nur noch Schiffskraftstoff verwendet werden, der einen Schwefelgehalt von 0,50 % hat – anstatt wie bisher 3,50 %. Darüber hinaus beschloss die IMO, dass Nord- und Ostsee zu einem Überwachungsgebiet für Stickoxide, einem sogenannten NECA, erklärt werden. Nicht zuletzt wurde in 2016 durch die Ratifikation von Finnland nach langjährigen Verhandlungen die notwendige Anzahl an Ratifikationen erreicht, die für das Inkrafttreten des Ballastwasserübereinkommens erforderlich war.

Das BSH unterstützt in diesem Kontext als Fachbehörde unter anderem die deutsche Delegation bei den IMO-Prozessen, wie auch bei den Verhandlungen der regionalen Meeresumweltschutzabkommen HELCOM und OSPAR. Darüber hinaus übernimmt das BSH bei der Umsetzung der internationalen Vorgaben wichtige Aufgaben, wie die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen gegen die Bestimmungen der MARPOL- und Ballastwasser-Übereinkommen. Das BSH führt zudem die Umsetzung begleitende Forschungsprojekte durch, deren Ergebnisse wiederum auf internationaler Ebene eingebracht werden.