Statistiken von Umweltverstößen

Das BSH verfolgt und ahndet als Ordnungswidrigkeitenbehörde Verstöße der Schifffahrt gegen internationale Übereinkommen, europäische und nationale Vorschriften zum Schutz der Meeresumwelt, soweit es sich nicht um Straftaten handelt.
Die See-Umweltverhaltensverordnung (SeeUmwVerhV) ist die hierfür maßgebliche Vorschrift.

Ordnungswidrig handelt:

  • wer als verantwortliche Person an Bord eines Schiffes Öl-, Ladungs- und Mülltagebücher nicht ordnungsgemäß führt,
  • wer folgende Stoffe, entgegen der Einleitvorschriften des MARPOL-Übereinkommens, ins Meer einleitet:

    • Öl
    • schädliche flüssige Stoffe
    • Schiffsmüll oder
    • Schiffsabwasser
  • wer die Bestimmungen zur Verhütung der Luftverschmutzung, insbesondere Grenzwerte zur Reduzierung der NOx- und SOx-Emissionen der Schifffahrt, missachtet.

Ab dem Jahr 2018 werden Angaben in Bezug auf das MARPOL-Übereinkommen ergänzt um Angaben zum Ballastwasser-Übereinkommen, und ab dem Jahr 2019 zusätzlich um Angaben zum AFS-Übereinkommen.

Statistiken

Tabellen der Ordnungswidrigkeiten