Schiffsemissionen

Im Küstenraum und Hafenstädten belasten Schiffsabgase die Luft. Schiffe emittieren vor allem Spurengase wie Stickoxide (NOx), Kohlendioxid (CO2), Schwefeldioxid (SO2), aber auch Ruß und Feinstaub. Dies hat Auswirkungen auf die Gesundheit, die Umwelt und das Klima.

Auf internationaler Ebene wurden unter dem Dach der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) Regelungen zum Schutz vor Verschmutzungen der Meeresumwelt durch die Schifffahrt vereinbart (MARPOL). Seit 2005 regelt die Anlage VI des MARPOL-Übereinkommens den Schutz vor Luftverschmutzungen durch Schiffsabgase. Nord- und Ostsee wurden in den Jahren 2006 und 2005 als besondere Schwefel-Emissions-Überwachungsgebiete ausgewiesen (SECA). Seit dem 01.01.2015 ist innerhalb dieser Gebiete nur noch der Einsatz von Schiffskraftstoffen mit einem Schwefelgehalt von maximal 0,10 % S m/m zulässig. Außerhalb der Emissions-Überwachungsgebiete war bis Ende 2019 noch ein Schiffsbetrieb mit Schweröl erlaubt, das einen Schwefelgehalt von 3,50 % S m/m nicht überschreiten durfte. Zum 01.01.2020 wurde dieser Grenzwert auf 0,50 % S m/m abgesenkt. Alternativ ist der Einsatz von Abgasreinigungssystemen (Scrubber) zulässig, wenn die Schwefelemissionen in gleicher Weise wie durch den Einsatz schwefelarmer Kraftstoffe verringert werden. Beide Alternativen sind für die Schifffahrt mit höheren Betriebskosten im Vergleich zum Einsatz von hochschwefeligem Schweröl verbunden. Verstöße werden je nach Ausmaß der Luftverschmutzung als Ordnungswidrigkeit durch das BSH oder als Straftat durch die Staatsanwaltschaft verfolgt.

Messungen der chemischen Zusammensetzung von Schiffsabgasfahnen und die Analyse von Schiffskraftstoffproben zeigen, dass sich erfreulicherweise der größte Teil der Schifffahrt an die bestehenden Regeln hält. Diese Entwicklung führt zu einer deutlichen Reduzierung der Schwefeldioxidbelastung im Küstenraum und entlang von Schifffahrtswegen. Seit 2015 wird ein Rückgang der Schwefeldioxidbelastung in der küstennahen Atmosphäre um mehr als 50% beobachtet (Quelle: Kattner et al., 2015; Seyler et al., 2017). Ab 2021 gelten in Nord- und Ostsee auch deutlich strengere Regeln zum Ausstoß von Stickoxiden (TIER-3).

Für eine effiziente Kontrolle zur Einhaltung der bestehenden und zukünftigen Regelungen für Schwefel- und Stickoxidemissionen baut das BSH im Deutschen Küstenraum ein Luftmessnetz auf und kooperiert dabei mit europäischen Partnern und Forschungseinrichtungen um eine europäische Überwachung mit vergleichbaren Qualitätsstandards zu realisieren.