Ballastwasser

Schematische Darstellung von Ballastwasseraufnahme und -abgabe

Seeschiffe nehmen entweder Ballastwasser in sogenannte Ballastwassertanks auf oder geben es ab, um eine ausreichende Stabilität des Schiffes zu gewährleisten. Mit diesem Ballastwasser können bei der Aufnahme Organismen in die Tanks und beim Ablassen Organismen in andere Seegebiete gelangen. Dort haben sie möglicherweise keine natürlichen Feinde und können ökonomischen Schäden anrichten oder das ökologische Gleichgewicht stören. Aus diesem Grund hat die Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) das Ballastwasser-Übereinkommen verabschiedet. Es legt unter anderem fest, dass Ballastwasser nur dann abgegeben werden darf, wenn bestimmte Grenzwerte oder Vorgaben eingehalten werden.

In Deutschland ist das BSH zuständig für die nationale Umsetzung des Ballastwasser-Überreinkommens, die Zulassung von Ballastwasser-Behandlungssystemen (BWMS) sowie auch für die Anerkennung ausländischer Zulassungen. Diese Anerkennungen sind immer nur so lange gültig wie die entsprechende ausländische Zulassung, auf die im Mitteilungsschreiben verwiesen wird.

Nur mit einer gültigen deutschen Zulassung bzw. einer gültigen deutschen Anerkennung einer ausländischen Zulassung kann die BG Verkehr (Dienststelle Schiffsicherheit) ein internationales Zeugnis über die Ballastwasser-Behandlung (IBWMC) erteilen.