Übereinkommen und Umsetzung

Das Einschleppen von schädlichen Wasserorganismen und Krankheitserregern bedeutet Risiken für die Umwelt, die menschliche Gesundheit, Sachwerte und Ressourcen. Das Ballastwasser-Übereinkommen hat zum Ziel diese Risiken durch die Kontrolle und Behandlung von Ballastwasser und Sedimenten von Schiffen zu verhüten, auf ein Mindestmaß zu verringern und letztendlich zu beseitigen.

Deutschland ist dem Ballastwasser-Übereinkommen am 13. Februar 2013 mit dem Ballastwasser-Gesetz beigetreten. Am 20. Juni 2013 wurde die entsprechende Ratifizierungsurkunde beim Generalsekretär der IMO hinterlegt.
Finnland trat am 8. September 2016 als 52. Staat dem Ballastwasser-Übereinkommen bei und ließ damit die Tonnage auf 35,14 % ansteigen. Damit trat das Übereinkommen ein Jahr später, am 8. September 2017, in Kraft.

Der Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt (IMO) hat am 13. April 2018 mit den Entschließungen MEPC.296(72), MEPC.297(72) und MEPC.299(72) die Änderungen der Anlage des Ballastwasser-Übereinkommens (BGBl. 2013 II Seite 42, 44) angenommen. Diese Änderungen traten in Deutschland am 19. Juni 2020 mit der Ersten Verordnung über Änderungen zu dem Ballastwasser-Übereinkommen (BGBl. 2020 II Seite 401) in Kraft.

Die See-Umweltverhaltensverordnung (SeeUmwVerhV) legt ergänzende Bestimmungen zum Ballastwasser-Übereinkommen und zur Ahndung von Verstößen gegen das Übereinkommen fest.

In Deutschland ist das BSH für Maßnahmen zur Verhütung der Verbreitung fremder Organismen durch Schiffe zuständig (§§ 5 Abs. 1 Nr. 4c, 1 Nr. 16 Seeaufgabengesetz). Daher nimmt das BSH (gemäß See-Umweltverhaltensverordnung) verschiedene Aufgaben bei der nationalen Umsetzung des Ballastwasser-Übereinkommens wahr; unter anderem als Bußgeldbehörde bei Verstößen gegen die Vorgaben des Ballastwasser-Übereinkommens. Darüber hinaus ist es für die Zulassung von Ballastwasser-Behandlungssystemen (BWMS) zuständig.

Nähere Informationen zum Hintergrund und zur Umsetzung des Ballastwasser-Übereinkommens in Deutschland finden Sie auf dem Serviceportal Deutsche Flagge.