Ballastwasser-Behandlungssysteme (BWMS)

Bei der Verabschiedung des Übereinkommens gab es noch keine geeigneten Technologien, die in der Lage waren, den strengen Standard des Ballastwasser-Übereinkommens zu erfüllen. Mittlerweile wurden jedoch von Herstellern weltweit unterschiedliche innovative Systeme und Technologien entwickelt und konstruiert, wobei entweder chemische Verfahren (aktive Substanzen) oder physikalische Verfahren eingesetzt werden. Viele Systeme haben bereits das von der IMO vorgeschriebene komplexe Zulassungsverfahren der nationalen Zulassungsbehörden (beziehungsweise, falls aktive Substanzen verwendet werden, unter Beteiligung der IMO) durchlaufen oder durchlaufen es gerade.

In Deutschland ist das BSH zuständig für Maßnahmen zur Verhütung der Verbreitung fremder Organismen durch Schiffe und somit auch für die Zulassung von Ballastwasser-Behandlungssystemen (BWMS) (vergleiche §§ 5 Abs. 1 Nr. 4c, 1 Nr. 16 Seeaufgabengesetz).

Das Zulassungsverfahren umfasst umfangreiche Test- und Prüfverfahren. Es beruht im Wesentlichen auf folgenden Vorgaben der IMO:

  1. dem BWMS Code („Code for approval of Ballast Water Management systems“, früher Richtlinien für die Genehmigung von Ballastwasser-Behandlungssystemen - G8) und
  2. den Richtlinien für das Verfahren zur Genehmigung von Ballastwasser-Behandlungssystemen, die aktive Substanzen einsetzen (G9).

Das BSH hat inzwischen mehrere Baumusterzulassungen für Ballastwasser-Behandlungssysteme (BWMS) erteilt.