Internationales Vermessungsverfahren (ITC'69)

Seeschiffe von mehr als 24 m Länge werden nach dem Internationalen Schiffsvermessungs-Übereinkommen – London 1969 – vermessen. Nach diesem Verfahren werden die Inhalte aller geschlossenen Schiffsräume (also vom Kiel bis zum Schornstein) auf Innenkante Außenhaut (Mallkante) vermessen und anschließend das Gesamtvolumen errechnet.

Der Ausdruck „Länge“ bezeichnet

  • 96% der Gesamtlänge gemessen in einer Wasserlinie in Höhe von 85% der geringsten Seitenhöhe über der Oberkante des Kiels oder
  • die Länge von der Vorkante des Vorstevens bis zur Drehachse des Ruderschafts in dieser Wasserlinie, wenn dieser Wert größer ist.

Schematische Darstellung der Vermessung nach London-69 Regeln:

Die dimensionslose Bruttoraumzahl BRZ (engl. Gross Tonnage GT) ergibt sich aus dem Gesamtvolumen V (in ) multipliziert mit dem Faktor K1 (K1 liegt zwischen 0,22 und 0,32) nach der Formel BRZ = K1 * V. Die BRZ bezeichnet das Maß für die ermittelte Gesamtgröße eines Schiffes. Es handelt sich dabei nicht, wie oft irrtümlich angenommen, um eine Gewichtsangabe. Es gibt auch keine direkte Beziehung zur Tragfähigkeit des Schiffes.

Die dimensionslose Nettoraumzahl NRZ (engl. Net Tonnage NT) bezeichnet das Maß für die ermittelte Nutzbarkeit eines Schiffes. Die NRZ ist abhängig von dem Inhalt der Laderäume, dem Tiefgang, der Seitenhöhe und der Anzahl der Fahrgäste.

Für „offene Containerschiffe“ (Open-Top Container Ships) und Tanker mit getrennten Ballasttanks (SBT - segregated ballast tanks) werden nach entsprechenden IMO-Vorschriften Abzüge für die ermittelte BRZ gewährt; diese werden im Messbrief dokumentiert.