Schiffsausrüstung, Marktüberwachung

Das BSH prüft Ausrüstung und überwacht den Markt

Die Informationen in dieser Rubrik richten sich vor allem an Hersteller von Schiffsausrüstung, aber auch an Schifffahrtsunternehmen, Schiffsbesichtiger und weitere Kunden.

Internationale Vorgaben und deren nationale Umsetzung regeln die Prüfung, Zulassung und Marktüberwachung von Schiffsausrüstung. Das akkreditierte Prüflabor des BSH kann Prüfungen sowohl für nationale als auch für internationale Zulassungen durchführen. Notifizierte Stellen erteilen die entsprechenden EU-Zertifikate, wenn Schiffsausrüstung die Anforderungen der Schiffsausrüstungsrichtlinie (Marine Equipment Directive - MED) erfüllt. Das BSH ist die nationale Aufsichtsbehörde für die Anerkennung und Überwachung der Notifizierten Stellen in Deutschland.

Behandlung von Ballastwasser

Die Zulassung eines Ballastwasserbehandlungssystems sowie die Ausrüstung eines Schiffes mit einem solchen System erfolgt nach Vorgaben der International Maritime Organization (IMO) und entsprechender Umsetzung in Deutschland. Ballastwasserbehandlungssysteme sind nicht in der MED aufgeführt und unterliegen somit nicht dem Zulassungsverfahren oder der Marktüberwachung gemäß MED. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf dieser Website unter Ballastwasserbehandlungssysteme.