Pressluftatmer - MED/3.7 und MED/7.1
Wichtige Änderung

Seit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/773 gibt es eine wichtige Veränderung im Bereich der Pressluftatmer.

Unter das aktuelle Item MED/3.7 fallen ausschließlich Pressluftatmer für die Brandbekämpfung. Als Prüfnorm für die Baumusterzulassung kommt dabei erstmalig die ISO 23269-2:2011 zur Anwendung. Die alten Prüfnormen EN 136:1998 und EN 137:2006 sind nicht weiter anwendbar. Ein Übergangszeitraum besteht nicht.

Pressluftatmer für das Betreten gasgefüllter Räume und das Arbeiten darin fallen einzig unter das neue Item MED/7.1. Als Prüfnorm für die Baumusterzulassung kommt dabei die ISO 23269-3:2011 zur Anwendung.

Bestehende Zulassungen nach MED/3.7 sollten von der zuständigen notifizierten Stelle auf ihre Gültigkeit überprüft werden.