Die neue Durchführungsverordnung (EU) 2022/1157. Was gilt es zu beachten?

Seit August 2022 gilt allein die neue Durchführungsverordnung (EU) 2022/1157. Sie ersetzt die vorherige Durchführungsverordnung (EU) 2021/1158.

Was muss der Hersteller jetzt tun?

Kontrollieren Sie, ob sich die Anforderungen (Tabellenspalten 2 und 3) für ein zugelassenes Produkt geändert haben. Wenn mehr als eine Tabellenzeile für die gleiche Ausrüstung existiert, dann hat sich eine Veränderung ergeben. Die aktuellsten Anforderungen finden sich immer in der untersten Zeile.

Wenn Änderungen vorliegen, ist ein Übergangszeitraum in den Spalten 5 und 6 angegeben, in welchem sowohl die alten als auch die neuen Anforderungen angewendet werden können. Spätestens nach Ablauf des Übergangszeitraums (Datum in Spalte 6) sind die neuen Anforderungen zwingend zu erfüllen.

Die (EU) 2022/1157 muss in die Konformitätserklärungen aufgenommen werden.

Was passiert mit alten Zertifikaten (zum Beispiel ausgestellt nach (EU) 2021/1158)?

Modul B

Wenn für die betroffene Ausrüstung keine veränderten Anforderungen in (EU) 2022/1157 genannt sind, dann gilt das vorhandene Zertifikat uneingeschränkt weiter.

Wenn für die betroffene Ausrüstung veränderte Anforderungen in (EU) 2022/1157 genannt sind, müssen diese spätestens zum Ende des Übergangszeitraums durch ergänzende Prüfungen nachgewiesen werden. Die notifizierte Stelle wird dann in der Regel ein neues Baumusterzertifikat (Modul B) ausstellen.

Modul D, E

Wenn für die betroffene Ausrüstung keine veränderten Anforderungen in (EU) 2022/1157 genannt sind, dann gilt das vorhandene Zertifikat uneingeschränkt weiter.

Wenn sich veränderte Anforderungen in (EU) 2022/1157 auf die Produktion auswirken, müssen die Produktionsprozesse sowie die dazugehörigen Qualitätssicherungsverfahren entsprechend angepasst werden. Hier ist die zuständige notifizierte Stelle zu informieren. Eine neues Modul B Zertifikat muss in das Modul D oder E Zertifikat eingetragen werden.