11/2022: Mögliche Stabilitätsprobleme beim Betrieb von Rettungs- und Bereitschaftsbooten bei bestimmten Beladungszuständen

Durch die schwedische Marktüberwachungsbehörde wurde das BSH darüber informiert, dass es einen Vorfall mit einem Boot gab, welches ordnungsgemäß nach der MED als Rettungsboot (MED/1.17) und als Bereitschaftsboot (MED/1.18) zugelassen ist. Im Rahmen einer Übung wurde das betroffene Boot mit nur einer deutlich kleineren als der maximal zulässigen Zahl von Personen genutzt. Dies führte zu einer erheblich instabilen Lage im Wasser. Eine Kenterung konnte knapp verhindert werden.

Bei Rettungsbooten und besonders bei solchen, die gleichzeitig als Bereitschaftsboote zugelassen sind, kann es gefährliche, instabile Beladungszustände geben. Insbesondere eine geringe Beladung bzw. Besatzungsstärke in Verbindung mit den für Bereitschaftsbooten geforderten Aktionen (Rettung von sich im Wasser befindlichen Personen) kann kritisch sein. Die derzeit gültigen Prüfvorschriften decken lediglich die Beladungszustände "voll" und "halbvoll" ab.

Daher sollten die Schiffsbesatzungen über diese Möglichkeit ausdrücklich informiert werden und beim Betrieb derartiger Boote sollte durch die Bootsbesatzung ganz besonders auf Anzeichen von mangelnder Stabilität geachtet werden.

Sollten Sie derartige Erfahrungen gemacht haben, bittet die Marktüberwachungsbehörde des BSH um Information hierüber.

Der in Schweden aufgetretene Einzelvorfall wird gegenwärtig noch weiter untersucht. Dabei wird in Zusammenarbeit mit allen europäischen Marktüberwachungsbehörden geprüft, ob Maßnahmen zur zukünftigen Verhinderung derartiger Vorfälle (z.B. Anpassung der Zulassungsvorschriften) notwendig sind.