Informationen zum Brexit

Gültigkeit von MED-Zertifizierungen durch ehemals britische Notifizierte Stellen in der Europäischen Union

Das Vereinigte Königreich hat mit Ablauf des 31. Januars 2020 die Europäische Union verlassen und ist nunmehr Drittstaat. Aufgrund eines vereinbarten Übergangszeitraums ergaben sich vorerst bis zum 31. Dezember 2020 keine produktrechtlichen Veränderungen für MED-Schiffsausrüstung.

Seit dem 1. Januar 2021 können Konformitätsbewertungsverfahren gemäß der MED jedoch nicht mehr durch britische Konformitätsbewertungsstellen durchgeführt werden. Zertifizierungsurkunden für MED-Schiffsausrüstung dürfen entsprechend durch sie seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr ausgestellt werden.

Auch können bereits vor dem 1. Januar 2021 ausgestellte Zertifizierungsurkunden von nunmehr ehemaligen britischen Notifizierten Stellen seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr durch den Hersteller von MED-Schiffsausrüstung im Rahmen der MED-Konformitätsbewertung herangezogen werden. Ein weiteres Anbringen des Steuerrad-Kennzeichens auf MED-Schiffsausrüstung ist auf Grundlage dieser Urkunden seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr möglich!

MED-Schiffsausrüstung, die seit dem 1. Januar 2021 in Verkehr gebracht wird, benötigt somit Zertifizierungsurkunden, die ausschließlich von bei der Europäischen Kommission weiterhin wirksam Notifizierten Stellen ausgestellt sind. Alle wirksam notifizierten Stellen finden Sie in der NANDO-Datenbank.

MED-Schiffsausrüstung, die bereits vor dem 1. Januar 2021 produziert und in Verkehr gebracht worden ist, kann hingegen ihre Zertifizierung weiterhin auf Urkunden stützen, die von jetzt ehemaligen britischen Notifizierten Stellen vor dem 1. Januar 2021 ausgestellt worden sind.

Schiffsausrüstung im Vereinigten Königreich

Die Maritime & Coastguard Agency (MCA) veröffentlicht seit 2019 eine fortgeschriebene Marine Information Note 590 (PDF, 280KB, Datei ist nicht barrierefrei) (nur in englischer Sprache) über das britische Konformitätsbewertungsverfahren für Schiffsausrüstung, welches nunmehr grundsätzlich die MED-Zertifizierung ersetzt.

Bitte wenden Sie sich an MCA oder an andere Stellen der britischen öffentlichen Verwaltung, falls Sie Fragen zu den aktuellen Voraussetzungen für einen Marktzugang von Schiffsausrüstung im Vereinigten Königreich oder zu der Verwendung von Schiffausrüstung auf Schiffen unter der britischen Flagge seit dem 1. Januar 2021 haben.

Mitteilung der Europäischen Kommission zu dem Austrittsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigtem Königreich

Die Europäische Kommission hat im Rahmen ihrer umfangreichen Informationen zur Vorbereitung auf den Brexit und seine Folgen u.a. eine Mitteilung der EU Kommission zum Brexit (PDF, 496KB, Datei ist nicht barrierefrei) (nur in englischer Sprache) veröffentlicht, welche Wirtschaftsakteure über produktbezogene Regelungen des Austrittsabkommens und über die Rechtslage nach Ablauf der Übergangsfrist, also für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2021, informiert. Die Mitteilung gilt gemäß ihrem Anhang ausdrücklich auch für MED-Schiffsausrüstung.