BSH-Prüflabor

Akkreditierung und akkreditierte Prüfungen

Das Prüflabor der Abteilung Schifffahrt im BSH arbeitet auf Grundlage internationaler und nationaler Vorgaben. Die Aufgaben sind im Wesentlichen im See-Aufgabengesetz (§1 und §5) und der Schiffssicherheitsverordnung vorgegeben.

Das Labor ist nach der internationalen Norm DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert (Akkreditierungsurkunde mit Anlage). Entsprechend unserer flexiblen Akkreditierung können wir Prüfungen durchführen, die in der Liste der Prüfverfahren aufgeführt sind.

Bei Rückmeldungen und Beschwerden erreichen Sie uns per Mail unter navcom@bsh.de oder unter der Telefonnummer 040/3190-7300.

Weiterhin ist die Liste der zulassungspflichtigen Schiffsausrüstung mit den anzuwendenden Leistungs- und Prüfnormen in den jeweiligen Durchführungsverordnungen zur MED veröffentlicht. Derzeit ist dies die Durchführungsverordnung (EU) 2023/1667 (PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei).

Über den Rahmen der Akkreditierung hinaus führt das BSH-Prüflabor weitere Prüfungen von Navigationsausrüstung durch und erteilt gegebenenfalls anschließend eine Nationale Zulassung.

Seit 2004 gibt es zwischen der EU und den USA ein Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung (MRA--Mutual Recognition Agreement) von Prüfungen und Zulassungen nach der Schiffsausrüstungsrichtlinie. Neben dem MRA akzeptieren die USA Prüfungen, die in anerkannten Laboren (Accepted Laboratories) durchgeführt wurden. Hierzu unterhält die USCG eine Datenbank. Das BSH-Prüflabor wurde für einzelne Aspekte anerkannt.

Nautisch-technische Laborprüfung

Das BSH-Prüflabor führt nautisch-technische Prüfungen nach der Europäischen Schiffsausrüstungsrichtlinie für diverse Navigations- und Kommunikationssysteme zu folgenden Zwecken durch:

  • Auswertung und Bewertung externer Testreports,
  • Prüfungen für eine EU-Zulassung oder eine nationale Zulassung,
  • Prüfungen für die Marktüberwachung,
  • Verschiedene Einzel-Prüfungen,
  • Mitwirkung an Ausnahmen für die Ausrüstung von Seeschiffen.

Bevor Hersteller zulassungspflichtige Schiffsausrüstung auf den Markt bringen, müssen Sie für den ersten Serienstand eine Prüfung nach den entsprechenden Normen sowie eine EU-Zulassung oder eine nationale Zulassung beantragen. Das Prüflabor des BSH prüft Schiffsausrüstung (und zwar: Rettungsmittel, Navigations- und Funkausrüstung sowie Ausrüstung nach COLREG 72), die unter die Europäische Schiffsausrüstungsrichtlinie fällt, nach internationalen und nationalen Normen auf ihre Eignung für den Schiffsbetrieb und ihre sichere Funktion an Bord. Die Prüfung erfolgt für Seeschiffe und in Einzelfällen auch für Binnenschiffe. Die Prüfung erfolgt auf Antrag des Herstellers oder seines in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten und wird bei Erfolg mit einer EU-Zulassung einer Notifizierten Stelle oder einer nationalen Zulassung durch das BSH abgeschlossen.

Prüfung nach IEC 62288 (Display-Präsentation) siehe Merkblatt Display Standards (PDF, 93KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Prüfung nach IEC 60945 als Teil der Prüfung von Schiffsausrüstung
Im Rahmen der Prüfung und Zulassung von Schiffsausrüstung nach der Schiffsausrüstungsrichtlinie ist neben der nautisch-technischen Prüfung nach den entsprechenden Normen auch die Prüfung nach IEC 60945 vorgeschrieben.
Die IEC 60945 enthält Prüfungen aus dem Bereich Umwelt (Hitze, Kälte, Vibration) und Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV), die von einem akkreditierten Labor außerhalb des BSH durchgeführt werden müssen. Die folgenden Prüfungen können im BSH durchgeführt werden, da das BSH für diese Prüfungen akkreditiert ist: Konstruktion, Bedienung und Funktion der eingesetzten Software, Bestimmung des Kompassschutzabstandes (IEC 60945 Rev. 4, Nr. 4.5.3, 11.2) und Schallmessungen (Nr. 4.5.2, 11.1).

Navigationsausrüstung für Binnenschiffe (Radar, ECDIS, ...) wird von der Fachstelle für Verkehrstechniken (FVT) zugelassen

Antrag auf eine Prüfung/Zulassung

Bitte benutzen Sie dieses Formular für einen Antrag auf Prüfung und Prüfbericht, Konformitätsbescheinigung oder nationale Zulassung und beachten Sie auch die Anleitung für elektronische Formulare. Sie können dieses Formular online ausfüllen sowie ausgefüllt ausdrucken und lokal speichern oder leer ausdrucken und von Hand ausfüllen.

Antrag auf Prüfung und Prüfbericht, Konformitätsbescheinigung oder Zulassung von Navigations- und Funkausrüstung

Anleitung – elektronische Formulare (PDF, 128KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Application for a test and test report, statement of conformity or an approval of navigational and radiocommunication equipment

Guide (for filling out) – Electronic Forms (PDF, 119KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Einen entsprechenden Antrag können Sie für folgende Schiffsausrüstung stellen:


VorgabeAusrüstung
MED/9/4.11Kombinierte GPS/GLONASS-Anlagen
MED/9/4.19Magnetkompass für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge
MED/9/4.20Bahnführungsystem für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge
MED/9/4.33Bahnführungsystem (einsatzfähig ab einer Geschwindigkeit von 30 Knoten)
MED/9/4.37Elektronischer Neigungsmesser (Inklinometer)
MED/9/5.4Notsignal-Schalttafel
MED/9/6.2Schallsignalanlagen
MED/6.1Navigationslichter (vor der Umstellung auf A.1/6.1 für Sportboote)
EN/IEC CD 62376Elektronisches Seekartendarstellungssystem (ECS)
IEC 62287-1:2017Automatisches Schiffsidentifizierungssystem (AIS) Class B CS
IEC 62287-2:2017Automatisches Schiffsidentifizierungssystem (AIS) Class B SO
IEC 62320-1:2015Automatisches Schiffsidentifizierungssystem (AIS) AIS-Basisstation
IEC 62320-2:2016Automatisches Schiffsidentifizierungssystem (AIS) AIS-Aton-Station
IEC 62320-3:2015Automatisches Schiffsidentifizierungssystem (AIS) AIS-Repeaterstation
IEC 60936-1Radar für die Seeschifffahrt (kleiner BRZ 300)
IEC 62252Radar (Class A / Class B) für Schiffe, die nicht IMO SOLAS Kapitel V entsprechen
(kleiner BRZ 150 / kleiner 12 sm)
BSH-TPuZVSignalleuchten für Binnenschiffe
BSH-TPuZVSchallsignalanlagen für Binnenschiffe
BinSchuOKompasse/Steuerkurstransmitter auf Magnetbasis
MSC.1-Circ.1307
MSC263(84)
System zur Identifizierung und Routenverfolgung über große Entfernungen (LRIT)
MSC.147(77)
MSC/Circ.1072
Alarmsystem zur Gefahrenabwehr auf Schiffen (SSAS)

(ehemals Anhang A.2 der Schiffsausrüstungslinie)

Hier finden Sie Informationen zu den Gebühren für eine Prüfung/Zulassung. Die Geräteliste zeigt Ihnen, welche Geräte welcher Gerätekategorie zugeordnet sind. Die Gerätekategorien A bis F bedeuten Gebühren in unterschiedlicher Höhe.

Weitere Aufgaben des Prüflabors

Prüfung und Zulassung sind nur ein Teil der vielfältigen Aufgaben. Mit seiner Ausstattung, dem Personal und seinem Fachwissen nimmt das BSH-Prüflabor folgende weitere Aufgaben nautisch-technischer Art wahr oder ist an ihnen beteiligt:

  • Beratung/Stellungnahmen/Gutachten

    Dazu zählen: Beratung zu technischen Fragen der Schiffssicherheit, Ausrüstung von Schiffen oder Anwendung von Vorschriften/Gutachten zu nautisch-technischen Sachverhalten/Begutachtung von externen Laboren sowie Herstellern/Mitwirkung bei Beauftragung, Anerkennung und Überwachung von Betrieben oder „Recognised Organisations“/weitere Aufgaben aus der Umsetzung der Schiffsausrüstungsrichtlinie oder der Umsetzung von EU-Richtlinien.

  • Forschung und Entwicklung

    Durch anwendungsorientierte nautisch-technische Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten begleitet das BSH mit seinem Prüflabor den ständigen Innovationsprozess der maritimen Technik. Beispiele sind die Themen Integrierte Brücke, Autonomes Schiff oder Cyberrisk Management.
    So trägt das BSH dazu bei, dass sichere zukunftsweisende Technik vorgeschrieben und/oder eingesetzt wird.
    Im Rahmen der Akkreditierung des Prüflabors erfolgt eine laufende Entwicklung von Prüfverfahren sowohl für die Systemeinführung als auch für Zulassungs- und Überwachungszwecke. Erkenntnisse aus praktischen Untersuchungen haben Einfluss auf Anforderungen an Navigations- und Kommunikationssysteme; auch Umweltaspekte stehen dabei zunehmend im Fokus.

  • Gremienarbeit

    Durch die Mitarbeit in diversen internationalen und nationalen technischen Normungsgremien nimmt das BSH technische Belange der Schiffssicherheit wahr; dabei liegt der Schwerpunkt auf Navigations- und Kommunikationsausrüstung.
    Das beinhaltet: Abstimmung, Interpretation und Anwendung von nationalen und internationalen Regeln zur Ausrüstung von Schiffen/Entwicklung von neuen Anforderungen/Beratung von Politik, Verwaltung, Schifffahrt bei nationalen und internationalen Schiffssicherheitsregeln sowie beim Erkennen von Trends und der Beurteilung von Entwicklungen.