Meldungen an das BSH

Meldungen zu Seekarten und Seebüchern

Für die Laufendhaltung der Seekarten und Seebücher sind wir auch auf Ihre Unterstützung angewiesen. Jeder Hinweis zur Berichtigung oder Vervollständigung der nautischen Veröffentlichungen dient der Sicherheit aller Seefahrer.

Deswegen bitten wir Sie:
Teilen Sie uns mit, wenn Sie Abweichungen feststellen.

Zentrale Kontaktadresse Nautischer Informationsdienst:
hydrodata@bsh.de


Und so können Sie uns unterstützen:

  • Benutzen Sie für Ihre Mitteilung das Formular Nautischer Bericht, das von Zeit zu Zeit in den NfS enthalten ist.
    Sie können den Nautische Bericht (im PDF-Format) zusammen mit weiteren Dateien wie Fotos und Lotungen gerne per E-Mail an die oben genannte Adresse senden.
  • Bitte machen Sie genaue Angaben zu den Seekarten oder Büchern:

    • Herausgeberland,
    • Titel und Karten- oder Buchnummer,
    • Datum der benutzten Ausgabe,
    • Datum der letzten Berichtigung/des letzten Nachtrags.
  • Schicken Sie uns Skizzen oder Fotos von auffälligen Objekten, damit wir die entsprechenden Informationen (Seehandbücher, Teil C „Fahrwasser, Ankerplätze und Häfen“) verbessern können.
    In einigen Ländern ist das Fotografieren, Skizzieren oder Vermessen des Küstengebietes allerdings verboten. Beachten Sie unbedingt immer die jeweils gültigen Vorschriften!

    Wir bitten um Skizzen oder Fotos von:

    • Landmarken,
    • Hafeneinfahrten,
    • Leuchttürmen,
    • Brückendurchfahrten,
    • Baken,
    • Küstenabschnitten.

    Bitte achten Sie darauf:

    • die Objekte sollten von See aus fotografiert werden und auf den Fotos klar und deutlich erkennbar sein,
    • für eine länger Küstenstrecke ist eine Skizze mit der Lage der wichtigsten fotografierten Objekte sehr hilfreich,
    • zu jedem Foto/zu jeder Skizze gehört unbedingt die Angabe des Ortes, von dem aus das Foto/die Skizze gemacht wurden
  • Teilen Sie uns Ergebnisse von Lotungen, besonders aus wenig vermessenen Gebieten, mit. Sie tragen zu einer besseren Kenntnis der Gestalt des Meeresbodens bei. Außerordentlich wichtig sind Lotungen, wenn es sich um bisher unbekannte Untiefen oder Riffe handelt, die eine Gefahr für die Schifffahrt sind.

Meldungen zu Entsorgungseinrichtungen

Auch für aktuelle Informationen über Entsorgungsmöglichkeiten und Auffanganlagen für Öle und ölhaltige Gemische sowie Rückstände schädlicher flüssiger Stoffe in Häfen sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Deswegen bitten wir Sie:

  • Informieren Sie uns über Mängel an Entsorgungsmöglichkeiten und Auffanganlagen in Häfen,
  • Benutzen Sie dafür den Vordruck zur Meldung über angebliche Unzulänglichkeiten von Auffanganlagen in Häfen.
    Er ist von Zeit zu Zeit in den NfS enthalten; außerdem finden Sie ihn bei den Informationen zum MARPOL-Übereinkommen.

    Das BSH leitet Ihre Informationen an die IMO beziehungsweise an die Helsinki-Kommission weiter.