Berichtigungsservice Karten
- Allgemeine Informationen
- Berichtigungsservice Ostsee
- Berichtigungsservice Nordsee
- Mindertiefen
- Messgeräte
Für die ausrüstungspflichtige Schifffahrt bieten ausschließlich die kostenpflichtigen Nachrichten für Seefahrer (NfS) den offiziellen Berichtigungsservice.
Für die nicht ausrüstungspflichtige Schifffahrt bietet das BSH einen kostenlosen Berichtigungsservice zu den vom BSH herausgegebenen Karten und Büchern an. Er wird mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt; übernimmt aber keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit.
Bitte beachten Sie, dass Sie immer die jeweils gültige Ausgabe der Karten berichtigen müssen. Der Berichtigungsservice soll sie dabei unterstützen. Das Ausgabedatum (Tag, Monat, Jahr) ist bei den Seekarten am unteren linken Kartenrand angegeben und entspricht dem Datum einer NfS-Ausgabe. Alle bis zu diesem Datum veröffentlichten Berichtigungen (ausgenommen P- und T-Nachrichten) sowie Deckblätter sind in diesen Karten eingearbeitet.
Die folgenden Übersichten zeigen Ihnen alle Berichtigungen zu Seekarten seit der letzten Neuen Ausgabe jeweils für Ostsee und Nordsee; als Sammelberichtigungen oder Deckblätter.
Bitte beachten Sie: Die Deckblätter werden als PDF-files angeboten. Damit Sie einen maßstabsgetreuen Ausdruck erhalten, schalten Sie im Dialogfenster „Drucken“ die Option „Passend verkleinern“, „Seitengröße“ oder „Anpassen auf Seitengröße“ aus.
Weitere Informationen sowie Auszüge oder Zusammenfassungen aus den NfS-Heften finden Sie unter Nachrichten für Seefahrer.
Berichtigungsservice Ostsee
Berichtigungsservice Nordsee
Mindertiefen
Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Ostsee veröffentlicht in seinen Bekanntmachungen für Seefahrer (BfS) die zeitweiligen Mindertiefen für die deutsche Ostseeküste. Die folgende Übersicht zeigt Ihnen jeweils nach Gebieten sortiert die entsprechenden Mindertiefen. Mindertiefen für die deutsche Nordseeküste werden gegebenenfalls in den NfS veröffentlicht.
Messgeräte
Zahlreiche Messgeräte liegen zeitweilig in den Küstengewässern und der ausschließlichen Wirtschaftszone Deutschlands aus. Die Messgeräte werden positionsgenau als T-Meldung oder als Vollmeldung in die Seekarten des besten Maßstabs eingetragen. Messgeräte sind mit gelben Tonnen oder Leuchttonnen bezeichnet und in sicherem Abstand (mindestens 2 Kabel) zu passieren.
Weitere Angaben zu Messgeräten siehe IHO Circular Letter 30/2000 und Handbuch für Brücke und Kartenhaus.