Umweltprüfungen

Die gesetzlich vorgeschriebenen Umweltprüfungen sind ein wichtiger Bestandteil des Umweltschutzes. Sie sollen sicherstellen, dass Behörden und Bürger einbezogen werden und frühzeitig die möglichen Folgen eines Plans oder eines Vorhabens (Projektes) für die Umwelt erkannt und bei der Entscheidung über den Plan oder das Vorhaben (Projekt) berücksichtigt werden. Bei der Umweltprüfung kommen zwei verschiedene Instrumente zum Einsatz: die Strategische Umweltprüfung (SUP) und die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).

Strategische Umweltprüfung (SUP)

Die Strategische Umweltprüfung (SUP) ermittelt, beschreibt und bewertet die Umweltauswirkungen der Raumordnungs- und Fachpläne, sowie der planerischen Alternativen.

Für das BSH ist sie ein wichtiger Bestandteil zur Aufstellung und Änderung der Raumordnungs- und Flächenentwicklungspläne. Auch die im Auftrag der Bundesnetzagentur (BNetzA) durchgeführten Eignungsprüfungen für Flächen zur Nutzung der Offshore-Windenergie greifen darauf zurück.

Umweltbelange werden somit frühzeitig bei den Planungsentscheidungen berücksichtigt. Schwerpunktmäßig werden die Schutzgüter Boden, Benthos, Fische, Vögel, Meeressäuger und in der Ostsee auch Fledermäuse betrachtet. Auch die Wechselwirkung der Schutzgüter untereinander und in der Kumulation miteinander findet dabei Eingang. Zusätzlich wird auch der Vogelzug betrachtet.
Die Ergebnisse der SUP werden in den jeweiligen Umweltberichten ausführlich beschrieben.

Grundlage dafür ist das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG).

Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist für die Planfeststellung von Windenergieanlagen in der AWZ vorgeschrieben. Das Unternehmen, das den Zuschlag bekommen hat (Träger des Verfahrens, TdV), führt UVP-Untersuchungen durch und zwar schwerpunktmäßig für die oben aufgeführten Schutzgüter und für den Vogelzug.

In der UVP werden die erheblichen Auswirkungen eines Vorhabens beziehungsweise Projektes ermittelt, beschrieben und bewertet. Der Träger des Verfahrens erstellt dazu einen ausführlichen UVP-Bericht auf Grundlage des StUK und reicht diesen zusammen mit den Planungsunterlagen beim BSH ein, das diese sorgfältig prüft.

Grundlage dafür sind das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) und das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG).

Naturschutzrechtliche Prüfungen

Für die Zulassungsverfahren des BSH sind zusätzliche Prüfungen zum Gebiets-, Arten- und Biotopschutz notwendig.
Ferner gilt in der AWZ die Eingriffsregelung. Diese dient zur Durchsetzung von Belangen des Naturschutzes innerhalb und außerhalb von Schutzgebieten. Negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft sollen somit vermieden und minimiert oder nicht vermeidbare Eingriffe durch Maßnahmen des Naturschutzes ausgeglichen werden. Hierzu werden Stellungnahmen vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) als zuständiger Naturschutzbehörde für die AWZ eingeholt.

Grundlage dafür ist das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).