Netzanbindungssysteme

Umspannplattform

Unter einem Netzanbindungssystem sind alle Anlagen zu verstehen, mit deren Hilfe der in den Windparks produzierte Strom an Land transportiert wird. Die Übertragung in Gleichstrom (englisch: Direct-Current) wird als DC-Netzanbindungssystem bezeichnet. Bei der Übertragung in Wechselstrom (englisch: Alternating-Current) wird von AC-Netzanbindungssystemen gesprochen.

Netzanbindungssysteme in der Nordsee

In der Nordsee werden Netzanbindungssysteme mit Gleichstrom und Wechselstrom betrieben. Die Windenergieanlagen produzieren Wechselstrom, der auf den windparkeigenen Offshore-Plattformen (sogenannte Umspannplattformen) gesammelt und auf eine Spannungsebene von 155 kV hoch transformiert wird. Anschließend wird der Strom von der Umspannplattform über ein AC-Netzanbindungssystem an die Konverterplattform des Übertragungsnetzbetreibers weitergeleitet. Auf der Konverterplattform wird der Strom mehrerer Windparks gesammelt und von Wechsel- auf Gleichstrom umgerichtet, um dann zum Netzverknüpfungspunkt an Land transportiert zu werden. Die Übertragung erfolgt mittels Gleichstrom auf einer Spannungsebene von 320 kV, weil dies bei den großen Entfernungen zum Netzverknüpfungspunkt wegen der vergleichsweise geringen Verluste als besonders effektiv gilt.

Netzanbindungssysteme in der Ostsee

In der Ostsee gibt es bislang keine zwischengeschalteten Konverterplattformen und folglich auch keine DC-Übertragungssysteme. Der Stromtransport an Land erfolgt dort flächendeckend mittels AC-Anbindungen, allerdings mit einer höheren Spannung, nämlich in 220 kV. Hintergrund dieser Besonderheit sind die geringere Anzahl der Windparks und die geringere Entfernung zu den Netzverknüpfungspunkten an Land. Da jedoch in Zukunft auch in der Ostsee ein deutlich höheres Energiepotenzial ausgeschöpft werden soll, ist geplant, demnächst auch dort ein DC-Netzanbindungssystem zu errichten.

Genehmigungsregime

Für die Errichtung eines Netzanbindungssystems bedarf es der behördlichen Gestattung. Zuständig ist das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH). In der Regel werden die Konverterplattform, das AC-Anbindungssystem und das DC-Netzanbindungssysteme als ein Vorhaben genehmigt. Wegen der hohen Komplexität dieses Vorhabens hat der Gesetzgeber dem BSH die Möglichkeit eingeräumt, einzelne Maßnahmen zur Errichtung oder die Inbetriebnahme unter dem Vorbehalt einer Freigabe zuzulassen. Ein Teil der behördlichen Prüfung verlagert sich dadurch in das Vollzugsverfahren.

Die rechtlichen Grundlagen für das Genehmigungsregime befinden sich seit dem 1. Januar 2017 im Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG). Vor Inkrafttreten des Windenergie-auf-See-Gesetzes erfolgte die Genehmigung auf Grundlage der Seeanlagenverordnung.

Sowohl das Windenergie-auf-See-Gesetz als auch die Seeanlagenverordnung sehen vor, dass vor Erteilung der behördlichen Gestattung ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen ist. Nur ausnahmsweise kann auf die Durchführung eines solchen verzichtet und eine Plangenehmigung erteilt werden. Der Planfeststellungsbeschluss ergeht mit einer Vielzahl von Nebenbestimmungen, die sicherstellen, dass Bau und Betrieb keine negativen Auswirkungen auf die Sicherheit des Schiffs- und Luftverkehrs sowie die Meeresumwelt haben.

Vollzugsverfahren

Nach dem Erlass des Planfeststellungsbescheides unterliegt das Vorhaben der Aufsicht durch das BSH. Falls erforderlich, kann das BSH Anordnungen erlassen, welche die ordnungsgemäße Durchführung sicherstellen. Zum Vollzug gehören insbesondere die technischen Freigaben nach dem Standard Konstruktion, der vorgibt, welche bestimmten zertifizierten Unterlagen beim BSH einzureichen sind.