Meeresraumplanung

Viele sind erstaunt, wenn sie feststellen, dass das Meer alles andere als ein freier Raum ist. Der Meeresraum ist geprägt von Aktivitäten unterschiedlichster Art, wie etwa Schifffahrt und Fischerei. Durch stetig wachsende Inanspruchnahme des Meeres, die vor allem auf neue Interessen wie etwa den Ausbau der Offshore-Windenergie zurückzuführen ist, kann es zu Konflikten zwischen Nutzungen oder mit dem Meeresnaturschutz in diesem besonderen Naturraum kommen. In diesem Spannungsfeld aus Wirtschaft, Wissenschaft und Umwelt spielt die Meeresraumplanung eine entscheidende Rolle. Sie ist ein vorausschauendes Planungsinstrument für die nachhaltige Entwicklung auf dem Meer, das die Nutzungsinteressen und Schutzansprüche koordiniert.

Übersichtskarte Raumordnungsplan 2021 für die deutsche AWZ Raumordnungsplan 2021 für die deutsche AWZ

Raumordnungsplan 2021 in Kraft getreten

Am 11. Juni 2019 hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) mit Unterstützung des BSH mit der Fortschreibung der Raumordnungspläne begonnen. Nach umfangreicher nationaler und internationaler Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Beteiligung der betroffenen Bundesressorts ist der Raumordnungsplan am 1. September 2021 in Kraft getreten.

Weitere Informationen zum Raumordnungsplan 2021

Raumrelevante Entwicklungen in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone in der Nordsee und Ostsee

Im Leitbild des Raumordnungsplans 2021 ist die laufende Beobachtung der raumrelevanten Entwicklungen in der deutschen AWZ in der Nordsee und Ostsee durch das BSH vorgegeben. Mit den vorliegenden Berichten setzt das BSH diese Vorgabe um.
Der inhaltliche Schwerpunkt liegt auf politischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen, der Entwicklung in den auf dem Meer tätigen Sektoren sowie der Meeresumwelt.

Raumrelevante Entwicklungen in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone in der Nordsee und Ostsee 2021 (PDF, 18MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Raumrelevante Entwicklungen in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone in der Nordsee und Ostsee 2022 (PDF, 5MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Aufgabe der Meeresraumplanung

Lange Zeit war das Meer kein Raum für industrielle Nutzungen in einem großen Maßstab. Zumeist wurde das Meer gerade im Vergleich zum Festland als überwiegend freier und unberührter Raum angesehen. Wer sich vertieft mit dem Thema beschäftigt, stellt schnell fest, dass nicht nur das deutsche Küstenmeer, das sich bis 12 sm vor der Küste erstreckt, sondern auch die sich bis zu 200 sm an das Küstenmeer anschließende ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) von einer hohen Nutzungsintensität geprägt ist.

Traditionellen Nutzungen wie Schifffahrt und Fischerei prägen schon seit Jahrzehnten den Meeresraum. Viele weitere Nutzungen wie zum Beispiel Sand- und Kiesabbau, Gasgewinnung, Verlegung von Rohrleitungen und Seekabeln, Forschung und militärische Übungen sowie die sehr schnell wachsende Windenergie auf See sind über die Jahre hinzugekommen und erzeugen einen stetig wachsenden Nutzungsdruck. Die vielfältigen wirtschaftlichen Nutzungen können sowohl zu Konflikten untereinander als auch mit den Zielen des Umwelt- und Naturschutzes führen. Nord- und Ostsee stellen einen wichtigen Lebensraum für bedeutende Säugetier-, Fisch- und Vogelarten sowie für eine Vielzahl an Bodenlebewesen dar, der geschützt werden muss.

In diesem Spannungsfeld aus Wirtschaft, Wissenschaft und Umwelt wirkt die Meeresraumordnung (MRO) als vorausschauendes Planungsinstrument, das die ständig zunehmende Nutzungsintensität ordnen und Nutzungsinteressen und Schutzansprüche koordiniert.

Sie zielt darauf ab, auf einer übergeordneten Ebene einerseits alle (geplanten) menschlichen Aktivitäten auf dem Meer zu erfassen, vorhandene Nutzungskonflikte zu minimieren sowie zukünftigen Problemen vorzubeugen. Andererseits dient sie durch Nutzungsbeschränkungen dem Meeresumwelt- und Naturschutz und achtet bei der Festlegung von Gebieten zum Beispiel auf die Einhaltung von Sicherheitsabständen, um Unglücke mit Folgen für Mensch und Natur zu vermeiden. Nicht zuletzt dient die maritime Raumordnung dazu, politische Ziele umzusetzen. Dazu gehört etwa der gesetzlich festgelegte Ausbau an erneuerbaren Energien für die nationale Energiewende.

Eine Besonderheit ist, dass die Meeresraumplanung im Unterschied zur Raumplanung an Land den Raum immer in seiner Dreidimensionalität betrachtet. Die unterschiedlichen Ebenen wie Meeresoberfläche, Wassersäule, Meeresboden oder Luftraum weisen dabei jeweils besondere Nutzungsmöglichkeiten und Schutzerfordernisse auf. Dies führt einerseits zu mehr Möglichkeiten für planerische Festlegungen, erhöht andererseits das Potenzial, dass einzelne Nutzungen gegenseitig unverträglich sind.

Raumordnungspläne für die ausschließliche Wirtschaftszone

Hintergrund

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) führt im Auftrag des zuständigen Bundesministeriums die Aufgabe der Meeresraumplanung in der AWZ von Nord- und Ostsee aus.

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlage für die Aufstellung vom Raumordnungsplan in der deutschen AWZ ist das Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG), das 2004 auf die AWZ ausgeweitet und zuletzt 2017 in Umsetzung der EU-Richtlinie zur maritimen Raumplanung angepasst wurde. Die AWZ gehört, im Gegensatz zum Küstenmeer, nicht zum Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Die maritime Raumplanung muss daher die Freiheiten des UN-Seerechtsübereinkommens respektieren, wie die Freiheit der Schifffahrt, die Freiheit des Überflugs und die Freiheit der Verlegung von Kabeln und Rohrleitungen. Es handelt sich somit um eine „eingeschränkte Raumordnung“.

Die gesetzlichen Regelungsgegenstände der Raumordnung in der deutschen AWZ sind

  • die wirtschaftliche und wissenschaftliche Nutzung,
  • die Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit der Seeschifffahrt und
  • der Schutz der Meeresumwelt.

Der Raumordnungsplan wurden in einem breit angelegten Konsultationsverfahren, bei dem in verschiedenen Verfahrensstadien Stellungnahmen von Behörden, Vereinen und Privaten eingeholt und ausgewertet wurden, erstellt und ist im Jahre 2021 in Form einer Rechtsverordnung in Kraft getreten. Zuvor bestanden die Raumordnungspläne seit dem Jahre 2009.

Vorherige Raumordnungspläne

Die Raumordnungspläne 2009 für die deutsche AWZ stellten zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens im Jahr 2009 zum ersten Mal im Nord- und Ostseeraum Regeln in Form von verbindlichen Zielen und leitenden Grundsätzen auf, wie die AWZ zu nutzen und entwickeln ist.

Weitere Informationen zu den Raumordnungsplänen 2009