Raumordnungsplan 2021

Fortschreibung der Raumordnungspläne 2009

Im Jahr 2009 sind die ersten Raumordnungspläne für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) der Nord- und Ostsee in Kraft getreten. Seitdem hat sich viel getan, auf See, in den Wirtschaftssektoren, die vom Meer abhängig sind, bei den Planungen in Deutschland und vielen anderen Küstenstaaten in Europa. Die Wissenschaft hat sich ebenfalls mit vielen Aspekten der Meeresraumplanung befasst und auch für die Pläne für die deutsche AWZ Empfehlungen für eine Weiterentwicklung erarbeitet. Auf europäischer Ebene ist 2014 die Richtlinie Schaffung eines Rahmens für die maritime Raumplanung (MRO-Richtlinie) in Kraft getreten.

Das BSH kann nunmehr auf 10 Jahre Erfahrung mit diesem Planungsinstrument zurückblicken, das vor allem im Zuge von Zulassungsverfahren für Infrastruktur in Nord- und Ostsee Berücksichtigung fand. Gemeinsam mit dem für die Meeresraumplanung zuständigen Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) wurde im Juni 2019 die Fortschreibung und Aktualisierung der bestehenden Raumordnungspläne eingeleitet.

Bei der Fortschreibung des Raumordnungsplans wird gemäß § 8 Raumordnungsgesetz (ROG) eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchgeführt, in deren Rahmen ein Umweltbericht erarbeitet wird. Dieser Umweltbericht beschreibt und bewertet insbesondere die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Raumordnungsplans auf die Meeresumwelt.

Raumordnungsplan 2021 in Kraft getreten

Nach umfangreicher nationaler Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Beteiligung der betroffenen Bundesressorts ist der Raumordnungsplan am 1. September 2021 in Kraft getreten. Der neue Raumordnungsplan koordiniert die verschiedenen Nutzungen wie Schifffahrt, Offshore-Windenergie, Strom- und Datenkabel, Pipelines, Rohstoffgewinnung, Fischerei, Forschung und Verteidigung. Er reserviert Flächen für die einzelnen Nutzungen und hilft auf diese Weise, Konflikte zu minimieren. Zudem unterstützt der Raumordnungsplan eine nachhaltige Entwicklung der deutschen AWZ, indem er die genannten Nutzungsansprüche mit den ökologischen Funktionen des Meeresraums in Einklang bringt. Dazu trifft der Raumordnungsplan eine Vielzahl von textlichen und räumlichen Regelungen zum Schutz und zur Verbesserung der Meeresumwelt. So werden die bestehenden Meeresnaturschutzgebiete als Vorranggebiete festgelegt. Die Dokumente sind am Ende dieser Seite unter Mehr zum Thema sowie in der rechten Spalte abrufbar.

Die Kartenteile des Raumordnungsplanes können in gedruckter Form über den Buchhandel bestellt werden (mit Hilfe der ISBN-Nummer aus dem Produktkatalog unter sonst. Druckschriften). Weitere Informationen zu den Bezugsquellen sind hier zu finden.

Das BSH hat zum Raumordnungsplan 2021 - in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen - ein Begleitdokument erarbeitet. Die Festlegungen des Plans werden darin in einen umfassenderen Zusammenhang gestellt, und die Wirkungen auf einzelne Nutzungen sowie Nutzerinnen und Nutzer näher erläutert. Weiter wird ausgeführt, wie sich der Plan zum Zeitpunkt des Inkrafttretens in die Planungen der Küstenbundesländer und der Nachbarländer einfügt, aber auch wie die Wirkungen überwacht und wann und auf welcher Grundlage eine Fortschreibung erfolgen soll.

Die Dokumente werden in den Diensträumen des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie, Bernhard-Nocht-Straße 78, 20359 Hamburg, und Neptunallee 5, 18057 Rostock, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Sollte eine Einsichtnahme an den vorgenannten Adressen gewünscht sein, wird unter der Telefonnummer +49 40 3190 2600 (Hamburg) beziehungsweise +49 381 4563 601 (Rostock) oder per E-Mail an bibliothek@bsh.de (Hamburg) beziehungsweise bibliothek.rostock@bsh.de (Rostock) um Vereinbarung eines Termins zur Einsichtnahme gebeten.

Hintergrundinformationen zum Verfahren

Im Überblick enthält der Fortschreibungsprozess folgende Schritte:

Grafische Übersicht über den Ablauf der Fortschreibung Übersicht Ablauf Fortschreibung

Als ersten Schritt in diesem Prozess hat das BMI mit einem Schreiben die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen von der Fortschreibung nach § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) unterrichtet und über den geplanten Fortschreibungsprozess informiert. Es hat insbesondere die öffentlichen Stellen um Zusendung von Planungen, Maßnahmen und weiterer Informationen, die für die Fortschreibung zweckdienlich sein können, gebeten.

Im Zeitraum von September 2019 bis Dezember 2019 wurden verschiedene thematische Workshops und Fachgespräche zu den Themen Schifffahrt, Meeresnaturschutz, Fischerei, Unterwasserkulturerbe, Verteidigung und Rohstoffe durchgeführt.

Das BSH hat unter Berücksichtigung der eingegangenen Informationen aus der frühen Beteiligung sowie den Ergebnissen der Workshops und Fachgespräche eine Konzeption zur Fortschreibung der Raumordnungspläne erstellt. Die Konzeption betrachtet zu einem frühen Zeitpunkt im Fortschreibungsprozess drei Planungsmöglichkeiten mit unterschiedlichen Perspektiven. Gleichzeitig wurde der Entwurf des Untersuchungsrahmens für die SUP erstellt. Es bestand die Gelegenheit, bis zum 04. März 2020 zu der Konzeption und dem Entwurf des Untersuchungsrahmens Stellung zu nehmen und sich zu äußern. Am 18. und 19. März 2020 fand ein Termin zur Besprechung des Entwurfs des Untersuchungsrahmens sowie der Konzeption statt.

Zu den Einzelheiten der Konsultation wird auf die öffentliche Bekanntmachung hingewiesen.

Am 17. September 2020 wurde der Untersuchungsrahmen für die Strategische Umweltprüfung zur Fortschreibung der Raumordnungspläne für die deutsche AWZ in der Nordsee und in der Ostsee festgelegt.

Auf Grundlage der Ergebnisse aus der Konsultation zur Konzeption zur Fortschreibung der Raumordnungspläne und zum Entwurf des Untersuchungsrahmens für die Strategische Umweltprüfung wurden der Entwurf des Raumordnungsplans und die Umweltberichte erarbeitet. Es bestand für Behörden und die Öffentlichkeit die Möglichkeit, zu den Dokumenten Stellung zu nehmen. Es sind Stellungnahmen zum Entwurf des Raumordnungsplans und zu den Umweltberichten eingegangen.

Der zusätzlich angebotene Erörterungstermin fand am 24. und 25. November 2020 als Online-Konferenz statt.

Details konnten der öffentlichen Bekanntmachung entnommen werden.

Im Rahmen der internationalen Beteiligung gaben die Anrainerstaaten Stellungnahmen zum Entwurf des Raumordnungsplans und zu den Umweltberichten ab. Ein internationaler Konsultationstermin fand am 27. Januar 2021 als Online-Konferenz statt.

Nach Durchführung der nationalen und internationalen Beteiligung zum Entwurf des Raumordnungsplans und den Umweltberichten gemäß § 9 Absatz 2 ROG ab September 2020 haben das BMI und das BSH den Entwurf des Raumordnungsplans fortgeschrieben und mit den betroffenen Bundesministerien abgestimmt. Die Umweltberichte wurden im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung nach § 8 ROG ebenfalls entsprechend überarbeitet.

§ 9 Absatz 3 ROG eröffnet für die Öffentlichkeit und für öffentliche Stellen die Gelegenheit zur Stellungnahme nur zu den Änderungen des Planentwurfs, durch die ihre Belange erstmalig oder stärker als durch den bisherigen Planentwurf berührt werden. Es bestand Gelegenheit, zu den derartigen Änderungen des Planentwurfs sowie zu den entsprechenden Änderungen der Umweltberichte bis zum 25. Juni 2021 Stellung zu nehmen.

Zusätzlich wurde ein Termin für Rückfragen angeboten. Der Termin diente dem Informationsaustausch und fand am 11. Juni 2021 als Online-Konferenz statt. Weitere Informationen zur Tagesordnung finden Sie hier.

Zu den Details wird auf die öffentliche Bekanntmachung hingewiesen.

Sämtliche Dokumente zum Raumordnungsplan 2021 sowie zur Konsultation finden Sie hier: