Informationen zum Antrag der Firma Ørsted Wind Power Germany GmbH

Die Ørsted Wind Power Germany GmbH plant die Errichtung von Offshore-Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von bis zu 175 m über Normalnull ca. 54 km nördlich von Borkum im Vorranggebiet Windenergie „Nördlich Borkum“ des Raumordnungsplans für die ausschließliche Wirtschaftszone der Nordsee. Dies betrifft die Windpark Projekte „Borkum Riffgrund West I“, „Borkum Riffgrund West II“ und „OWP West“.

Bei einer Abweichung von einem Ziel des Raumordnungsplans kann ein sog. Zielabweichungsverfahren nach §§ 19, 6 Absatz 2 Raumordnungsgesetz durchgeführt werden, damit dieses Ziel der Raumordnung im Zulassungsverfahren kein Verfahrenshindernis darstellt.

Die Ørsted Wind Power Germany GmbH hat beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) als zuständiger Behörde Anträge auf die Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens wegen der höheren Nabenhöhe der geplanten Windenergieanlagen für die Windpark-Projekte „Borkum Riffgrund West"“, „Borkum Riffgrund West II“ und „OWP West“ gestellt. Dabei hat die Ørsted Wind Power Germany GmbH bereits vor Antragstellung eine frühe Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 25 Absatz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz durchgeführt.