Meeresfachplanung

Flächenentwicklungsplan

Der Flächenentwicklungsplan ist der Fachplan für die Windenergie auf See. Er legt die Flächen für Offshore-Windenergieanlagen und deren Netzanbindungen sowie den Zeitplan für die Umsetzung der nationalen Ausbauziele fest. Grenzüberschreitende Stromtrassen und sonstige Energiegewinnungsbereiche werden festgelegt. Wesentliche Grundlagen für die Festlegungen des BSH im Flächenentwicklungsplan sind das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) und die bestehenden Raumordnungspläne.

Der Flächenentwicklungsplan macht Technikvorgaben und legt Grundsätze für die Planung von Windparks auf See und deren Netzanbindungen fest. Er ist das zentrale Steuerungsinstrument für den Ausbau der Offshore Windenergie.

Das BSH schreibt den Flächenentwicklungsplan regelmäßig fort. Behörden und Öffentlichkeit werden in einem mehrstufigen Verfahren zur Änderung und Fortschreibung umfassend beteiligt. Durch eine strategische Umweltprüfung werden mögliche Auswirkungen der Planungen auf die Meeresumwelt ermittelt, beschrieben und bewertet.

Der aktuelle Flächenentwicklungsplan wurde am 20. Januar 2023 veröffentlicht. Am 01. September 2023 hat das BSH ein Verfahren zur Fortschreibung und Änderung des Flächenentwicklungsplans eingeleitet.

Schritte der Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans:

Schaubild Flächenentwicklungsplan



Der Flächenentwicklungsplan führt die seit 2011 durch das BSH wahrgenommene Aufgabe der Bundesfachplanung Offshore (BFO) weiter.