Flächenentwicklungsplan

Änderung und Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans

Nachdem am 17. Dezember 2021 die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächenentwicklungsplans bekanntgemacht wurde und seither unter anderem mit einem Vorentwurf, einem erweiterten Vorentwurf, dem Entwurf sowie den Umweltberichten und einem zweiten Entwurf mehrere Runden der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung stattfanden, wurden am 20. Januar 2023 der Flächenentwicklungsplan 2023 sowie die zugehörigen Umweltberichte für Nordsee und Ostsee bekanntgemacht und veröffentlicht. Im Nachgang wird auch die Dokumentation des Umgangs mit den Stellungnahmen, aus der der Umgang mit den Kommentaren von Behörden und Öffentlichkeit im Verfahren ersichtlich wird, zugänglich gemacht.

Abgeschlossene Verfahren

Der Flächenentwicklungsplan 2020

Das Kabinett beschloss am 3. Juni 2020 einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften. Insbesondere durch den darin vorgesehenen erhöhten Ausbaupfad von 20 Gigawatt Windenergie auf See bis 2030 war die Fortschreibung und Änderung des Flächenentwicklungsplans 2019 erforderlich.

Als ersten Schritt im Prozess hat das BSH am 19. Juni 2020 die Einleitung der Fortschreibung und Änderung des Flächenentwicklungsplans (FEP 2020) sowie den voraussichtlichen Umfang der Fortschreibung und Änderung öffentlich bekannt gemacht. Es folgte ein zweistufiges Konsultationsverfahren mit Anhörungs- und Erörterungstermin. Auf Grundlage der Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens und der Konsultation wurden der Flächenentwicklungsplan 2020 sowie die Umweltberichte am 18. Dezember 2020 veröffentlicht. Die Dokumente finden Sie auf dieser Seite rechts in der Spalte.

Die räumlichen Festlegungen des Flächenentwicklungsplans 2020 werden zudem als zusätzliches Angebot auch als Web Map Service sowie als Web Feature Service veröffentlicht.

Der Flächenentwicklungsplan 2019

Das BSH hat in den Jahren 2018 und 2019 erstmalig den Flächenentwicklungsplan (FEP) gemäß §§ 4ff. WindSeeG aufgestellt und eine Strategische Umweltprüfung durchgeführt. Der FEP 2019 wurde am 28. Juni 2019 veröffentlicht.

Der FEP 2019 trifft Festlegungen zu Windenergieanlagen auf See und Offshore-Netzanbindungen für den Zeitraum ab dem Inbetriebnahmejahr 2026 bis mindestens zum Jahr 2030.

Der FEP 2019 und die Umweltberichte für die Nord- und Ostsee wurden am 28. Juni 2019 öffentlich bekannt gemacht. Die Dokumente finden Sie auf dieser Seite rechts in der Spalte.

Die räumlichen Festlegungen des Flächenentwicklungsplans 2019 werden als zusätzliches Angebot auch als Web Map Service sowie als Web Feature Service veröffentlicht.