Bundesfachpläne Offshore

Europaweit einzigartig ist die systematische und vorausschauende Planung der Stromnetze in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ). Seit den Beschlüssen der Bundesregierung zur Energiewende im Juni 2011 hat das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) auf Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) die Aufgabe, einen Fachplan für Stromnetze, den Bundesfachplan Offshore (BFO), aufzustellen und regelmäßig fortzuschreiben.

Übersichtskarte Bundesfachplan Offshore (2016/2017) Bundesfachplan Offshore (2016/2017)

Aufgabe der Bundesfachpläne

Der BFO hat die Aufgabe, Offshore-Windparks in räumlicher Nähe zu sogenannten Clustern zusammenzufassen. Für diese Cluster werden die erforderlichen Standorte für Konverter- beziehungsweise Umspannplattformen räumlich geplant. Ferner enthält der Plan Trassen und Korridore für (internationale) Stromleitungen.

Wichtige Grundlage für sämtliche Festlegungen des BFO sind die Planungsgrundsätze und standardisierten Technikvorgaben, welche insbesondere einer möglichst raum- und umweltverträglichen Planung dienen.

Begleitend zur Aufstellung und Fortschreibung des Plans erfolgt eine Strategische Umweltprüfung, welche die Aufgabe hat, die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Durchführung der Pläne zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Es wurden umfangreiche Beteiligungsverfahren durchgeführt, bei denen Behörden, Vereine und Private Stellungnahmen und Äußerungen einreichen konnten. Die Stellungnahmen und Äußerungen wurden bei der Aufstellung und Fortschreibung der Pläne und bei der Umweltprüfung berücksichtigt.

Die Vorgaben des Plans müssen mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmen. Es erfolgt eine Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sowie eine Prüfung etwaiger ernsthaft in Betracht kommender Alternativen von Trassen, Trassenkorridoren und Standorten.

Aktuelle Bundesfachpläne

Die aktuellen Bundesfachpläne und Fassungen aus den vergangenen Jahren sind in der Spalte rechts abrufbar. Die Aufgabe der Bundesfachplanung wird seit 2018 in Form des Flächenentwicklungsplans weitergeführt.