Flächenvoruntersuchung

Offshore-Windpark

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) untersucht die im Flächenentwicklungsplan zur Ausschreibung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) und Bebauung mit Windenergieanlagen ausgewiesenen Flächen. Dabei werden Meeresumwelt, Baugrund, Wind- und ozeanographische Verhältnisse sowie die verkehrliche Eignung des Gebietes untersucht und hierüber Berichte erstellt. Das BSH prüft, unter anderem auf Grundlage der Informationen aus diesen Untersuchungen, die Eignung der Fläche. Kommt das BSH zu dem Ergebnis, dass die Fläche geeignet ist, so stellt es die Eignung per Rechtsverordnung fest und die Untersuchungsergebnisse werden der BNetzA für das Ausschreibungsverfahren übermittelt. Weiterhin werden die Ergebnisse über das Datenportal zur Flächenvoruntersuchung bereitgestellt.

Die Untersuchungen werden zum Großteil nicht vom BSH selbst durchgeführt, sondern im Rahmen öffentlicher Vergabeverfahren beauftragt. Die Untersuchungsergebnisse und Berichte werden von der BNetzA für die Ausschreibung von Flächen zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen auf See veröffentlicht. Auf dieser Grundlage können interessierte Unternehmen Gebote unter Angabe der für sie notwendigen staatlichen Förderung (Marktprämie) abgeben.

Die Informationen aus der Voruntersuchung dienen dem Unternehmen, das den Zuschlag bekommen hat, außerdem als Grundlage für das im Anschluss beim BSH durchzuführende Planfeststellungsverfahren, etwa zur Erstellung einer Umweltverträglichkeitsstudie für das Bauvorhaben.

Aktuelles zur Voruntersuchung

Aktuelle Informationen zu den Verfahren finden Sie unter "Verfahren und aktueller Stand".

01.03.2024: Auslegung und Veröffentlichung der Dokumente zur Eignungsfeststellung für die Flächen N-9.1, N-9.2 und N-9.3

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat am 20. Februar 2024 die Eignung der Flächen N-9.1, N-9.2 und N-9.3 zur Ausschreibung durch die Bundesnetzagentur nach Teil 3 Abschnitt 5 WindSeeG mittels Rechtsverordnung festgestellt. Die Vierte Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (4. WindSeeV) wurde am 22. Februar 2024 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2024 I Nr. 52) veröffentlicht.

Gemäß § 12 Absatz 5 Satz 9 WindSeeG in Verbindung mit § 44 Absatz 2 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) legt das BSH in seinen Bibliotheken folgende Unterlagen zur Einsicht aus:

  • Vierte Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes vom 20. Februar 2024
  • Eignungsprüfung der Flächen N-9.1, N-9.2 und N-9.3
  • Umweltbericht N-9.1
  • Umweltbericht N-9.2
  • Umweltbericht N-9.3
  • Ergänzende zusammenfassende Erklärung zur Annahme des Plans

Auf die öffentliche Bekanntmachung wird hingewiesen.

Die ausliegenden Unterlagen sowie ergänzende Informationen werden zudem auf der Website des BSH zur jeweiligen Fläche veröffentlicht.

28.02.2024: Broschüre zur zentralen Flächenvoruntersuchung der Flächen N-9.1, N-9.2 und N-9.3

Zu rein informatorischen Zwecken wurden die Ergebnisse der zentralen Voruntersuchungen in einer Broschüre zusammengefasst.
Weitere Informationen über Voruntersuchungen einschließlich aller Berichte, Daten und sonstiger Produkte sind veröffentlicht unter: pinta.bsh.de

Broschüre zur zentralen Flächenvoruntersuchung der Flächen N-9.1, N-9.2 und N-9.3 (PDF, 8MB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

16.11.2023: Untersuchungsrahmen für die Flächen N-13.1, N-13.2 und N-6.8 (bislang N-21.1)

Das BSH hat am 16.11.2023 die Einleitung der Voruntersuchung der Flächen N-13.1, N-13.2 und N-6.8 (bislang N-21.1) in der Ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee für Windenergieanlagen auf See öffentlich bekannt gemacht. Die Flächen N-13.1 und N-13.2 sind im Flächenentwicklungsplan 2023 festgelegt worden und sind zur Ausschreibung durch die BNetzA im Jahr 2026 vorgesehen.

Die Fläche N-6.8 ist im Flächenentwicklungsplan 2023 als Fläche N-21.1 festgelegt worden und ist nun im Rahmen des Fortschreibungsprozesses im Vorentwurf des Flächenentwicklungsplans vom 01. September 2023 in Fläche N-6.8 umbenannt worden. Die Fläche N-6.8 wird im Jahr 2027 ausgeschrieben und im Jahr 2032 in Betrieb genommen.

Auf die öffentliche Bekanntmachung wird hingewiesen.

Informationen zu dem beabsichtigten Gegenstand und Umfang der Voruntersuchungen sind in dem folgenden Dokument zusammengefasst:

19.10.2023: Bekanntmachung des Erörterungstermins zur Eignungsprüfung der Flächen N-9.1, N-9.2 und N-9.3

Das BSH hat am 31.08.2023 auf der Internetseite des BSH und am 01.09.2023 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung bekanntgemacht, dass die Entwürfe der Eignungsprüfung, der Eignungsfeststellung und der Umweltberichte für die Flächen N-9.1, N-9.2 und N-9.3, die im Kalenderjahr 2024 zur Ausschreibung kommen sollen, vom 01.09.2023 bis einschließlich 04.10.2023 in den Bibliotheken des BSH in Hamburg und Rostock ausgelegt werden.

Auf die öffentliche Bekanntmachung wird hingewiesen.

Hinweis: Die Abschlussberichte der hydrographischen Vermessung beziehen sich noch auf vier Flächen im Gebiet N-9, wie es im Flächenentwicklungsplan 2020 festgelegt war. Die Flächenzuschnitte haben sich erst nach Durchführung der hydrographischen Untersuchungen im Rahmen der Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans geändert. Die vorgenannten Untersuchungen haben das gesamte Gebiet der nun im Flächenentwicklungsplan 2023 festgelegten drei Flächen abgedeckt.

Das BSH wird am 22.11.2023 einen Erörterungstermin durchführen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unserer öffentlichen Bekanntmachung.

Diese Entwürfe sowie die der strategischen Umweltprüfung zugrundeliegenden entscheidungserheblichen Berichte können ab dem 31. August 2023 hier abgerufen werden.

01.03.2023: Broschüre zur Flächenvoruntersuchung der Flächen N-3.5, N-3.6, N-6.6 und N-6.7

Zu rein informatorischen Zwecken wurden die Ergebnisse der zentralen Voruntersuchungen in einer Broschüre zusammengefasst.
Weitere Informationen über Voruntersuchungen einschließlich aller Berichte, Daten und sonstiger Produkte sind veröffentlicht unter: pinta.bsh.de

Broschüre zur Flächenvoruntersuchung der Flächen N-3.5, N-3.6, N-6.6 und N-6.7 (PDF, 8MB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

01.03.2023: Auslegung der Dokumente zur Eignungsfeststellung für die Flächen N-6.6 und N-6.7

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat am 5. Januar 2023 die Eignung der Flächen N-6.6 und N-6.7 zur Ausschreibung durch die Bundesnetzagentur nach Teil 3 Abschnitt 5 WindSeeG mittels Rechtsverordnung festgestellt. Die Dritte Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (3. WindSeeV) wurde am 11. Januar 2023 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2023 I Nr. 8) veröffentlicht.
Gemäß § 12 Absatz 5 Satz 9 WindSeeG in Verbindung mit § 44 Absatz 2 UVPG legt das BSH in seinen Bibliotheken folgende Unterlagen zur Einsicht aus:

  • Dritte Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes vom 5. Januar 2023
  • Eignungsprüfung der Flächen N-6.6 und N-6.7
  • Umweltbericht Fläche N-6.6
  • Umweltbericht Fläche N-6.7
  • Ergänzende zusammenfassende Erklärung zur Annahme des Plans

Auf die öffentliche Bekanntmachung wird hingewiesen.

Die ausliegenden Unterlagen sowie ergänzende Informationen werden zudem auf der Website des BSH zur jeweiligen Fläche veröffentlicht.

27.01.2023: Vorankündigung Ökologische Voruntersuchungen N-13.1 und N-13.2 sowie vorbereitende Untersuchungen "Entenschnabel"

16.09.2022: Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Flächen N-9.1, N-9.2, N-9.3, N-10.1 und N-10.2

Das BSH hat am 5. September 2022 die Untersuchungsrahmen zur Voruntersuchung und Strategischen Umweltprüfung von Flächen für Offshore-Windparks festgelegt. Die Flächen sollen im Jahr 2024 bzw. 2025 zur Entwicklung durch Dritte öffentlich ausgeschrieben werden. Die Dokumente sowie weitere Informationen zu den Flächen N-9.1, N-9.2, N-9.3, N-10.1 und N-10.2 in der AWZ der Nordsee sind nachfolgend aufgeführt.

Auf die öffentliche Bekanntmachung wird hingewiesen.

Folgende Dokumente wurden am 16. September 2022 veröffentlicht:

FlächeDokumentDatum
N-9.1, N-9.2, N-9.3Untersuchungsrahmen für die Flächen im Gebiet N-916.09.2022
N-10.1, N-10.2Untersuchungsrahmen für die Flächen im Gebiet N-1016.09.2022

29.07.2022: Weitere Revisionen im Datenportal PINTA für die Fläche N-7.2

Im Datenportal PINTA der Flächenvoruntersuchung wurden für die Fläche N-7.2 im Datenpaket „In-situ-Daten“ eine Revision des Datensatzes „In-situ-Seegangsdaten“ und im Datenpaket „Modelldaten“ Revisionen der Datensätze „Daten des WAM Seegangsmodells“ und „Daten des hydrographischen HAMSOM Modells“ ergänzt.

Die Revisionen ergänzen die mit Bekanntmachung der Ausschreibung veröffentlichten Untersuchungsergebnisse und Unterlagen der Flächenvoruntersuchung. Es handelt sich dabei ausschließlich um ergänzende Daten, welche nicht zur Beurteilung der Fläche notwendig sind, jedoch dem besseren Verständnis der bereits veröffentlichten Daten dienen können. Die mit Bekanntmachung der Ausschreibung veröffentlichten Untersuchungsergebnisse und Unterlagen bleiben unverändert.

29.07.2022: Veröffentlichung finaler Abschlussberichte

Das BSH ergänzt seine im Rahmen des Verfahrens zur Eignungsprüfung der Flächen N-6.6 und N-6.7 am 27. Mai 2022 bereits veröffentlichten Unterlagen. Dem BSH liegen nun die finalen Abschlussberichte für die Schutzgüter Benthos, Fische und Biotopytypen vor. Die Veröffentlichung dieser finalen Versionen der Abschlussberichte wurde am 29. Juli 2022 in den Nachrichten für Seefahrer und auf der Internetseite des BSH bekanntgemacht.

Auf die öffentliche Bekanntmachung vom 20. Mai 2022 zur Auslegung der Entwürfe der Eignungsprüfung, der Eignungsfeststellung, der Umweltberichte und weiterer entscheidungerheblicher Berichte für die genannten Flächen wird hingewiesen.

Folgende Dokumente wurden veröffentlicht:

FlächeDokumentDatum
N-6.6Abschlussbericht Benthos, Fische und Biotoptypen 2020-2021 (finaler Stand)29.07.2022
N-6.7Abschlussbericht Benthos, Fische und Biotoptypen 2020-2021 (finaler Stand)29.07.2022

16.06.2022: Neue Funktion „Revisionsfilter“ im Datenportal PINTA der Flächenvoruntersuchung

Am 25. Februar 2022 hat das BSH die Ergebnisse der Flächenvoruntersuchung für die Errichtung von Offshore Windparks in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) für die in diesem Jahr nach dem Flächenentwicklungsplan des BSH (FEP) vorgesehene Fläche N-7.2 über das Datenportal Flächenvoruntersuchung (PINTA) veröffentlicht. Die Flächen N-3.5 und N-3.6 welche nach den Festlegungen des (FEP) voraussichtlich im Jahr 2023 zur Ausschreibung durch die BNetzA kommen werden, wurden ebenfalls veröffentlicht.

Mit dem aktuellen Update des Datenportals PINTA wird es zukünftig möglich sein eine weitere Filtermöglichkeit zu nutzen. Dabei handelt es sich um die Möglichkeit Revisionen anzeigen zu lassen. Zusätzlich werden die Revisionen gesondert kenntlichgemacht.

Die Anpassungen in den aktuellen Revisionen ergänzen die mit Bekanntmachung der Ausschreibung zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung aus § 19 Satz 2 Nr. 7 WindSeeG veröffentlichten Untersuchungsergebnisse und Unterlagen der Flächenvoruntersuchung. Es handelt sich dabei um Erkenntnisse, die sich zwischenzeitlich im Zuge der Auswertung der erhobenen Rohdaten für andere Zwecke ergeben haben. Die Veröffentlichung der Revision erfolgt auf freiwilliger Basis, die mit Bekanntmachung der Ausschreibung veröffentlichten Untersuchungsergebnisse und Unterlagen bleiben unangetastet.

Folgende Revisionen sind nun auf dem Datenportal PINTA verfügbar:

Fläche N-7.2: geotechnischer Datenbericht Revision1

Die Revision beinhaltet Anpassungen an Spezifikationen von Laborversuchen (CID,CAUc,CAUe) und Anpassungen in der Darstellung von Laborversuchsergebnissen (CAUe, CAUc, DSS). Die in dieser Berichtsrevision enthaltenen Anpassungen sind dem Revisionsverzeichnis des Berichtes zu entnehmen.

Sowie für die Flächen:

Flächen N-3.7: geotechnischer Datenbericht Revision1

Fläche N-3.8: geologischer Bericht Revision 1

Fläche N-3.8: ArcGis Projekt Revision 1

Fläche N-3.8: Kingdom-Projekt Revision 1

27.05.2022: Auslegung der Dokumente zur Eignungsprüfung der Flächen N-6.6 und N-6.7

Das BSH hat am 20. Mai 2022 in den Nachrichten für Seefahrer und auf der Internetseite des BSH bekanntgemacht, dass die Entwürfe der Eignungsprüfung, der Eignungsfeststellung und der Umweltberichte für die Flächen N-6.6 und N-6.7, die im Kalenderjahr 2023 zur Ausschreibung kommen sollen, vom 27. Mai 2022 bis einschließlich 27. Juni 2022 in Hamburg und Rostock ausgelegt werden.

Auf die öffentliche Bekanntmachung wird hingewiesen.

Gleichzeitig lädt das BSH zu einem Termin zur Erörterung der Stellungnahmen und Äußerungen zu den Entwürfen am 31. August 2022 ein.

Folgende Dokumente wurden am 27. Mai 2022 veröffentlicht:

FlächeDokumentDatum*
N-6.6, N-6.7Entwurf der Eignungsprüfung27.05.2022
Entwurf der Eignungsfeststellung27.05.2022
Fachgutachten Schifffahrt27.05.2022
N-6.6Entwurf des Umweltberichts27.05.2022
Abschlussbericht hydrographische Vermessung27.05.2022
Entwurf Abschlussbericht Benthos, Fische und Biotoptypen 2020-202127.05.2022
Abschlussbericht Marine Säugetiere 2019-202027.05.2022
Abschlussbericht Rastvögel 2019-202027.05.2022
Abschlussbericht Zugvögel 2019-202027.05.2022
N-6.7Entwurf des Umweltberichts27.05.2022
Abschlussbericht hydrographische Vermessung27.05.2022
Entwurf Abschlussbericht Benthos, Fische und Biotoptypen 2020-202127.05.2022
Abschlussbericht Marine Säugetiere 2019-202027.05.2022
Abschlussbericht Rastvögel 2019-202027.05.2022
Abschlussbericht Zugvögel 2019-202027.05.2022

* der Veröffentlichung auf der Internetseite des BSH.

20.05.2022: Verfahren zur Eignungsprüfung der Flächen N-6.6 und N-6.7

Das BSH hat am 20. Mai 2022 in den Nachrichten für Seefahrer und auf der Internetseite des BSH bekanntgemacht, dass die Entwürfe der Eignungsprüfung, der Eignungsfeststellung und der Umweltberichte für die Flächen N-6.6 und N-6.7, die im Kalenderjahr 2023 zur Ausschreibung kommen sollen, vom 27. Mai 2022 bis einschließlich 27. Juni 2022 in Hamburg und Rostock ausgelegt werden.

Auf die öffentliche Bekanntmachung vom 20. Mai 2022 wird hingewiesen.

Diese Entwürfe sowie die der strategischen Umweltprüfung zugrundeliegenden entscheidungserheblichen Berichte können ab dem 27. Mai 2022 hier abgerufen werden.

25.02.2022: Auslegung der Dokumente zur Eignungsfeststellung für die Flächen N-3.5, N-3.6 und N-7.2

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat am 18.01.2022 die Eignung der Flächen N-3.5, N-3.6 und N-7.2 zur Ausschreibung durch die Bundesnetzagentur nach Teil 3 Abschnitt 2 WindSeeG mittels Rechtsverordnung festgestellt. Die Zweite Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (2.WindSeeV) wurde am 27.01.2022 im Bundesgesetzblatt (BGBl I 2022, S. 58) veröffentlicht.

Gemäß § 12 Absatz 5 Satz 8 WindSeeG in Verbindung mit § 44 Absatz 2 UVPG legt das BSH in seinen Bibliotheken folgende Unterlagen zur Einsicht aus:

  • Erste Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes vom 18.01.2022
  • Eignungsprüfung
  • Umweltbericht N-3.5
  • Umweltbericht N-3.6
  • Umweltbericht N-7.2
  • Zusammenfassende Erklärung

Auf die öffentliche Bekanntmachung vom 25.02.2022 wird hingewiesen.

Nachstehend finden Sie die ausliegenden Unterlagen sowie ergänzende Informationen:

FlächeDokumentDatum*
N-3.5, N-3.6, N-7.2Eignungsprüfung25.02.2022
Eignungsfeststellung (2.WindSeeV)25.02.2022
Ergänzende zusammenfassende Umwelterklärung25.02.2022
N-3.5Umweltbericht25.02.2022
N-3.6Umweltbericht25.02.2022
N-7.2Umweltbericht25.02.2022

* der Veröffentlichung auf der Internetseite des BSH.

25.02.2022: Ergebnisse zur Voruntersuchung der Flächen N-3.5, N-3.6 und N-7.2

Das BSH hat gemäß § 12 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 10 Absatz 1 des WindSeeG die Flächen N-3.5, N-3.6 und N-7.2 voruntersucht. Die Ergebnisse der Voruntersuchungen sind über das Datenportal der Flächenvoruntersuchungen unter dem unten stehendem Link ab dem 25.02.2022 öffentlich verfügbar.

Zu rein informatorischen Zwecken wurden die Ergebnisse der Voruntersuchungen der Fläche N-7.2, die zur Ausschreibung im Jahr 2022 vorgesehen ist, in einer Broschüre zusammengefasst. Diese kann über den unten stehenden Link heruntergeladen werden und bei Bedarf in gedruckter Form über das BSH bezogen werden.

FlächeDokument / Link zum DatenportalDatum*
N-3.5, N-3.6 und N-7.2Zugang zum Datenportal für die Flächenvoruntersuchungen der Flächen N-3.5, N-3.6 und N-7.225.02.2022
N-7.2Broschüre über die Ergebnisse der Voruntersuchung für die Fläche N-7.225.02.2022

* der Veröffentlichung auf der Internetseite des BSH.

07.10.2021: Feedbackabfrage zum Datenportal Flächenvoruntersuchung bis zum 31.10.2021

Das BSH untersucht die im Flächenentwicklungsplan zur Ausschreibung durch die BNetzA und Bebauung mit Windenergieanlagen ausgewiesenen Flächen in der deutschen AWZ.

Am 26.02.2021 erfolgte mit der Veröffentlichung der Ergebnisse zum Download für die Flächen N-3.7, N-3.8 und O-1.3 zum ersten Mal die Bereitstellung von Daten, Auswertungen und Berichten der Voruntersuchung über das Datenportal Flächenvoruntersuchung des BSH. Mit der Bekanntmachung der Ergebnisse der ersten Ausschreibungen für die voruntersuchten Flächen N-3.7, N-3.8 und O-1.3 im zentralen Modell durch die BNetzA am 09.09.2021, wurde ein wichtiger Meilenstein erreicht.

Zum weiteren Ausbau der Nutzerfreundlichkeit des Datenportals Flächenvoruntersuchung für die anstehenden Ausschreibungsverfahren ist das BSH an Ihrem Nutzerfeedback interessiert und bittet um Ihre Rückmeldung bis zum 31.10.2021 unter Nutzung dieses Fragebogens.

Der Fragebogen, der in deutscher und englischer Sprache verfügbar ist, ist in thematischen Blöcken konzipiert. Er behandelt die Nutzung des Datenportals im Allgemeinen, die bereitgestellten Daten aus dem Baugrund mit Geophysik, Hydrographie, Geotechnik und Geodaten, die Daten zur Meeresumwelt sowie zur Ozeanographie und zum Wind, die Eignung und Umweltprüfung. Da die Möglichkeit besteht einzelne Themenblöcke zu überspringen, ist die Beantwortung aller Fragen nicht zwingend erforderlich. Für die Beantwortung werden 15 bis 20 Minuten benötigt. Das BSH dankt für Ihre Unterstützung!

16.04.2021: Verfahrenshinweise zur Erstattung notwendiger Kosten gemäß § 10a WindSeeG

Das BSH stellt Verfahrenshinweise und Formulare zur Erstattung von notwendigen Kosten für Untersuchungen gemäß § 10a Windenergie-auf-See-Gesetz bereit.

Erstattung von notwendigen Kosten für Untersuchungen gemäß § 10a Windenergie-auf-See-Gesetz

Folgende Formulare wurden veröffentlicht:

FormularDatum
Formular für die Einräumungserklärung gemäß § 10a Absatz 5 WindSeeG16.04.2021
Formular Liste der nach § 10a Absatz 2 Satz 2 WindSeeG übermittelten Untersuchungsergebnisse und Unterlagen16.04.2021

16.04.2021: Veröffentlichung von Berichten für Flächen der Auktionsjahre 2022/23

Das BSH hat im Rahmen des Verfahrens zur Eignungsprüfung der Flächen N-7.2, N-3.5 und N-3.6 Berichte veröffentlicht, die für die Entscheidung von Bedeutung sein können. Die Veröffentlichung wurde am 16.04.2021 in den Nachrichten für Seefahrer und auf der Internetseite des BSH bekanntgemacht.

Auf die öffentliche Bekanntmachung vom 16.04.2021 wird hingewiesen.

Weiterhin wird auf die öffentliche Bekanntmachung vom 12.03.2021 zur Auslegung der Entwürfe der Eignungsprüfung, der Eignungsfeststellung und der Umweltberichte für die genannten Flächen hingewiesen.

Folgende Dokumente wurden veröffentlicht:

FlächeDokumentDatum
N-7.2Endbericht Benthos, Biotoptypen und Fische16.04.2021
N-3.5Endbericht Benthos, Biotoptypen und Fische16.04.2021
N-3.6Endbericht Benthos, Biotoptypen und Fische16.04.2021