Flächenvoruntersuchung
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) untersucht die im Flächenentwicklungsplan zur Ausschreibung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) und Bebauung mit Windenergieanlagen ausgewiesenen Flächen. Dabei werden Meeresumwelt, Baugrund, Wind- und ozeanographische Verhältnisse sowie die verkehrliche Eignung des Gebietes untersucht und hierüber Berichte erstellt. Das BSH prüft, unter anderem auf Grundlage der Informationen aus diesen Untersuchungen, die Eignung der Fläche. Kommt das BSH zu dem Ergebnis, dass die Fläche geeignet ist, so stellt es die Eignung per Rechtsverordnung fest und die Untersuchungsergebnisse werden der BNetzA für das Ausschreibungsverfahren übermittelt. Weiterhin werden die Ergebnisse über das Datenportal zur Flächenvoruntersuchung bereitgestellt.
Die Untersuchungen werden zum Großteil nicht vom BSH selbst durchgeführt, sondern im Rahmen öffentlicher Vergabeverfahren beauftragt. Die Untersuchungsergebnisse und Berichte werden von der BNetzA für die Ausschreibung von Flächen zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen auf See veröffentlicht. Auf dieser Grundlage können interessierte Unternehmen Gebote unter Angabe der für sie notwendigen staatlichen Förderung (Marktprämie) abgeben.
Die Informationen aus der Voruntersuchung dienen dem Unternehmen, das den Zuschlag bekommen hat, außerdem als Grundlage für das im Anschluss beim BSH durchzuführende Planfeststellungsverfahren, etwa zur Erstellung einer Umweltverträglichkeitsstudie für das Bauvorhaben.
Aktuelles zur Voruntersuchung
12.03.2021: Entwurf der Eignungsprüfung für Flächen der Aktionsjahre 2022/23
Das BSH hat am 12.03.2021 die Auslegung des Entwurfs der Eignungsprüfung, des Entwurfs der Eignungsfeststellung und der Entwürfe der Umweltberichte für die Flächen N-7.2, N-3.5 und N-3.6, die nach dem Flächenentwicklungsplan 2020 in den Kalenderjahren 2022 und 2023 zur Ausschreibung kommen sollen, in den Nachrichten für Seefahrer und auf der Internetseite des BSH bekanntgemacht. Zusätzlich wurden der Entscheidung zugrundeliegende Berichte veröffentlicht.
Auf die öffentliche Bekanntmachung vom 12.03.2021 wird hingewiesen.
Gleichzeitig lädt das BSH zu einem Termin zur Erörterung der Stellungnahmen und Äußerungen zu den Entwürfen am 08.06.2021 ein.
Folgende Dokumente wurden veröffentlicht:
26.02.2021: Ergebnisse zur Voruntersuchung der Flächen N-3.7, N-3.8 und O-1.3 veröffentlicht
Das BSH hat gemäß § 12 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 10 Absatz 1 des WindSeeG die Flächen N-3.7, N-3.8 und O-1.3 voruntersucht. Die Ergebnisse der Voruntersuchungen sind über das Datenportal der Flächenvoruntersuchungen unter unten stehendem Link ab dem 26.02.2021 öffentlich verfügbar.
Zu rein informatorischen Zwecken wurden die Ergebnisse der Voruntersuchungen in einer Broschüre zusammengefasst. Diese kann in gedruckter Form in deutscher und englischer Sprache über das BSH bezogen und über den unten stehenden Link heruntergeladen werden.
* der Veröffentlichung auf der Internetseite des BSH.
29.01.2021: Auslegung der Dokumente zur Eignungsfeststellung für die Flächen N-3.7, N-3.8 und O-1.3
Das BSH hat am 15.12.2020 die Eignung der Flächen N-3.7, N-3.8 und O-1.3 zur Ausschreibung durch die Bundesnetzagentur nach Teil 3 Abschnitt 2 WindSeeG mittels Rechtsverordnung festgestellt. Die Erste Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (1.WindSeeV) wurde am 21.12.2020 im Bundesgesetzblatt (BGBl I 2020, S. 2954) veröffentlicht.
Gemäß § 12 Absatz 5 Satz 6 WindSeeG in Verbindung mit § 44 Absatz 2 UVPG legt das BSH in seinen Bibliotheken folgende Unterlagen zur Einsicht aus:
- Erste Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes vom 15.12.2020
- Eignungsprüfung
- Umweltbericht N-3.7
- Umweltbericht N-3.8
- Umweltbericht O-1.3
Auf die öffentliche Bekanntmachung wird hingewiesen.
Nachstehend finden Sie die ausliegenden Unterlagen sowie ergänzende Informationen:
* der Veröffentlichung auf der Internetseite des BSH.
15.01.2021: Aktualisierte Untersuchungsrahmen für die Flächen N-3.7, N-3.8 und O-1.3
Im Verfahren zur Voruntersuchung der Flächen N-3.7, N-3.8 und O-1.3 hat das BSH aufgrund eines zwischenzeitlich geänderten Untersuchungsumfangs die ursprünglich im August 2019 festgelegten Untersuchungsrahmen aktualisiert.
Diese Flächen sollen im Jahr 2021 ausgeschrieben und im Jahr 2025 in Betrieb genommen werden. Die Ergebnisse der Voruntersuchungen werden mit der Bekanntmachung der Ausschreibungen durch die BNetzA veröffentlicht.
Die aktualisierten Untersuchungsrahmen für die Flächen finden Sie hier:
21.12.2020: Feststellung der Eignung für die Flächen N-3.7, N-3.8 und O-1.3