N-10.1

Karte der Flächen N-10.1 und N-10.2 Karte N-10.1 und N-10.2

Stand des Verfahrens

Die Fläche N-10.1 ist zur Festlegung im FEP 2023 vorgesehen und soll im Jahr 2025 durch die BNetzA ausgeschrieben werden. Die Fläche wird derzeit voruntersucht.

Die Einzelheiten zum Stand des Verfahrens entnehmen Sie bitte der folgenden Zusammenstellung:

Untersuchungsrahmen

Auf Grundlage der im Beteiligungsverfahren eingehenden Stellungnahmen hat das BSH als für Voruntersuchung zuständige Stelle am 5. September. 2022 folgenden Untersuchungsrahmen festgelegt:

Untersuchungsrahmen für N-10.1 und N-10.2

Öffentliche Beteiligung zur Voruntersuchung

Die Einleitung des Verfahrens für die Voruntersuchung der Fläche N-10.1 wurde am 04. Dezember 2020 bekanntgemacht. Gleichzeitig wurde der Entwurf des Untersuchungsrahmens der den beabsichtigten Gegenstand und Umfang der Voruntersuchung beschreibt, veröffentlicht:

Entwurf Untersuchungsrahmen für die Flächen N-10.1 und N-10.2

Eignungsprüfung

Die Eignung der Fläche wird voraussichtlich ab dem Jahr 2023 geprüft und in diesem Rahmen eine strategische Umweltprüfung durchgeführt. Die Ergebnisse der Prüfung werden dann im Entwurf veröffentlicht und eine Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt

Ein Erörterungstermin zur Besprechung der vorläufigen Ergebnisse der Eignungsprüfung und der strategischen Umweltprüfung wird voraussichtlich in 2024 stattfinden.

Informationen über die Fläche

Die Informationen über die Fläche werden im Rahmen der Ausschreibung der Fläche durch die BNetzA spätestens fünf Monate vor dem Gebotstermin am 01. August 2025 bekanntgemacht.