N-9.3
Stand des Verfahrens
Die Fläche N-9.3 ist zur Festlegung im FEP 2023 vorgesehen und soll im Jahr 2024 durch die BNetzA ausgeschrieben werden. Die Fläche wird derzeit voruntersucht.
Die Einzelheiten zum Stand des Verfahrens entnehmen Sie bitte der folgenden Zusammenstellung:
Untersuchungsrahmen
Auf Grundlage der im Beteiligungsverfahren eingehenden Stellungnahmen hat das BSH als für Voruntersuchung zuständige Stelle am 5. September 2022 folgenden Untersuchungsrahmen festgelegt:
Untersuchungsrahmen für N-9.1, N-9.2 und N-9.3
Öffentliche Beteiligung zur Voruntersuchung
Eignungsprüfung
Am 31. August 2023 wurden die nationalen Beteiligungsverfahren nach den §§ 41, 42 UVPG eingeleitet. Am 01. September 2023 legte das BSH die Entwürfe der Eignungsprüfung, der Eignungsfeststellung und der Umweltberichte für die Flächen N-9.1, N-9.2 und N-9.3 aus. Die Auslegung wurde in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und im Internet bekannt gemacht. Am 6. September 2023 wurde die grenzüberschreitende Beteiligung eingeleitet. Am 22. November 2023 wurde ein Online-Erörterungstermin durchgeführt. Auf Grundlage der Stellungnahmen und Äußerungen aus den Beteiligungsverfahren wurden die genannten Entwürfe geprüft und überarbeitet. Anschließend wurde die Eignungsprüfung abgeschlossen. Mit Rechtsverordnung vom 20. Februar 2024 wurde die Eignung der Flächen N-9.1, N-9.2 und N-9.3 festgestellt. Am 22. Februar 2024 wurde die 4. Windenergie-auf-See-Verordnung (4. WindSeeV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2024 I Nr. 52). Die abschließenden Dokumente werden ab dem 4. März 2024 für einen Monat zur Einsichtnahme ausgelegt.
Folgende Dokumente werden zur Eignungsprüfung und -feststellung der Fläche N-9.3 bereitgestellt:
Informationen über die Fläche
Die Informationen über die Fläche werden im Rahmen der Ausschreibung der Fläche durch die BNetzA spätestens fünf Monate vor dem Gebotstermin (01. August 2024) bekanntgemacht.