N-7.2
Stand des Verfahrens
Die Fläche N-7.2 wird nach FEP 2020 im Jahr 2022 durch die BNetzA ausgeschrieben.
Die Einzelheiten zum Stand des Verfahrens entnehmen Sie bitte der folgenden Zusammenstellung:
Eignungsprüfung
Am 17.03.2021 hat das BSH die Entwürfe der Eignungsprüfung, der Eignungsfeststellung und der Umweltberichte für die Flächen N-3.5, N-3.6 und N-7.2, die im Kalenderjahr 2022 bzw. 2023 zur Ausschreibung kommen sollen, ausgelegt und die Auslegung in den NfS und im Internet bekannt gemacht. Am 08.06.2021 wurde ein Online-Erörterungstermin durchgeführt. Gleichzeitig wurde die grenzüberschreitende Beteiligung der Länder Dänemark und den Niederlanden eingeleitet. Auf Grundlage der Stellungnahmen und Äußerungen aus der Konsultation wurden die Entwürfe überarbeitet und die Eignungsprüfung abgeschlossen. Mit Rechtsverordnung vom 18.01.2022 wurde die Eignung der Flächen festgestellt und die 2.WindSeeV am 27.01.2022 im Bundesgesetzblatt (BGBl I 2022, S. 58) veröffentlicht. Die abschließenden Dokumente wurden ab dem 28.02.2022 für einen Monat zur Einsichtnahme ausgelegt.
Folgende Dokumente wurden zur Fläche N-7.2 veröffentlicht:
* der Veröffentlichung auf der Internetseite des BSH.
Informationen über die Fläche
Öffentliche Beteiligung zur Voruntersuchung
Untersuchungsrahmen
Gegenstand und Umfang der Voruntersuchung für die Fläche N-7.2 wurde am 20.03.2019 in einem Anhörungstermin vorgestellt und besprochen. Auf Grundlage des Anhörungstermins und der eingegangenen Stellungnahmen wurde am 30.08.2019 folgender Untersuchungsrahmen festgelegt:
Untersuchungsrahmen der Fläche N-7.2