N-6.7
Stand des Verfahrens
Die BNetzA hat die Ausschreibung für die Fläche N-6.7 am 27. Februar 2023 bekannt gemacht.
Eignungsprüfung
Am 27. Mai 2022 legte das BSH die Entwürfe der Eignungsprüfung, der Eignungsfeststellung und der Umweltberichte für die Flächen N-6.6 und N-6.7 aus und leitete nationale Beteiligungsverfahren ein. Die Auslegung war bereits am 20. Mai 2022 in den Nachrichten für Seefahrer (NfS) und im Internet bekannt gemacht worden. Am 8. Juni 2022 wurde die grenzüberschreitende Beteiligung eingeleitet. Am 31. August 2022 wurde ein Online-Erörterungstermin durchgeführt. Auf Grundlage der Stellungnahmen und Äußerungen aus den Beteiligungsverfahren wurden die genannten Entwürfe geprüft und überarbeitet. Anschließend wurde die Eignungsprüfung abgeschlossen. Mit Rechtsverordnung vom 5. Januar 2023 wurde die Eignung der Flächen N-6.6 und N-6.7 festgestellt. Am 11. Januar 2023 wurde die 3. Windenergie-auf-See-Verordnung (3. WindSeeV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2023 I Nr. 8). Die abschließenden Dokumente werden ab dem 2. März 2023 für einen Monat zur Einsichtnahme ausgelegt.
Folgende Dokumente werden zur Eignungsprüfung und -feststellung der Fläche N-6.7 bereitgestellt:
Öffentliche Beteiligung zur Voruntersuchung
Untersuchungsrahmen
Gegenstand und Umfang der Voruntersuchung für die Fläche N-6.7 wurde am 15.11.2019 in einem Anhörungstermin vorgestellt und besprochen. Auf Grundlage des Anhörungstermins und der eingegangenen Stellungnahmen wurde am 07.08.2020 folgender Untersuchungsrahmen festgelegt:
Untersuchungsrahmen der Fläche N-6.7
Informationen über die Fläche
Die Informationen über die Fläche wurden im Rahmen der Ausschreibung der Fläche durch die BNetzA bekanntgemacht.