Geoinformationen und Open Data

Luftbild mit Lupe

Marine Geodaten im BSH

Im Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) werden in verschiedenen Aufgabenbereichen Daten mit Raum- und Zeitbezug (Geodaten) erfasst und vorgehalten. Dazu gehören die Bereiche der nautischen Hydrographie, Ozeanographie, Meeresgeologie und Meeresumweltüberwachung sowie bei der Durchführung von Genehmigungsverfahren und der Raumordnung in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ). Umfassende marine Geodaten sind eine Grundvoraussetzung für die Überwachung der Meere, den Küstenschutz, die Sicherheit der Schifffahrt, eine integrierte marine Raumplanung und für die Offshore-Industrie. Dabei ist es besonders wichtig, dass Geodaten aus verschiedenen Themenbereichen verfügbar sind und schnell und einfach miteinander verknüpft, visualisiert, analysiert und interpretiert werden können.

GeoSeaPortal

Im BSH werden die Geodatenbestände der verschiedenen Fachabteilungen in der Geodateninfrastruktur des BSH (GDI-BSH) zusammengeführt. Dies ermöglicht einen schnellen, standardisierten und fachübergreifenden Zugriff auf die Geodaten des BSH. Das GeoSeaPortal ist der zentrale Zugang zur GDI-BSH für interne und externe Nutzer.

Die im GeoSeaPortal veröffentlichten Geodaten und Geodatendienste sind frei zugänglich. Sie dürfen entsprechend der Verordnung zur Festlegung der Nutzungsbestimmungen für die Bereitstellung von Geodaten des Bundes (GeoNutzV) unter Beigabe eines Quellenvermerks ohne Einschränkungen weiterverwendet werden.

Geodatennutzungsverordnung (GeoNutzV) (PDF, 359KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Mehr Informationen zu Geodaten

Nationale Geodateninfrastruktur (GDI-DE)

Die Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE) ist ein gemeinsames Vorhaben von Bund, Ländern und Kommunen. In der GDI-DE werden raumbezogene Daten (Geodaten) vernetzt über das Internet zur Verfügung gestellt. Das Geoportal.de ist der Einstieg in die GDI-DE, um Geodaten von Bund, Ländern und Kommunen zu suchen, zu finden und zu nutzen. Mit dem Aufbau der GDI-DE machen Bund, Länder und Kommunen ihre Geodaten besser zugänglich. Auch international werden Geodaten durch die GDI-DE vernetzt. Sie ist Teil der europäischen Geodateninfrastruktur, die über die EU-Richtlinie INSPIRE umgesetzt wird.

Das BSH liefert mit der GDI-BSH und dem GeoSeaPortal einen wichtigen Baustein für die GDI-DE.

Europäische Geodateninfrastruktur (INSPIRE)

INSPIRE (INfrastructure for SPatial InfoRmation in the European Community) ist eine Initiative der europäischen Kommission mit dem Ziel, eine europäische Geodateninfrastruktur für die Zwecke einer gemeinschaftlichen Umweltpolitik zu schaffen. Die Richtlinie 2007/2/EG vom 14. März 2007 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) wurde am 15. Mai 2007 in Kraft gesetzt und verpflichtet die Mitgliedstaaten, Geobasisdaten sowie Geofachdaten, stufenweise zunächst konform und dann interoperabel über Netzdienste bereitzustellen über die auch die Daten des BSH für die europäische Geodateninfrastruktur bereitgestellt werden.

Die Daten des BSH werden über die GDI-DE für die europäische Geodateninfrastruktur INSPIRE bereitgestellt.

INSPIRE (PDF, 114KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Geodatenzugangsgesetz (GeoZG)

Das Geodatenzugangsgesetz (GeoZG) ist ein deutsches Bundesgesetz. Es betrifft die bei den Bundesbehörden und den unmittelbaren Körperschaften des Bundes oder Anstalten des öffentlichen Rechts vorhandenen Geodaten, Geodatendienste und Metadaten. Der Anwendungsbereich erstreckt auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einschließlich der ausschließlichen Wirtschaftszone (§§ 1, 2 GeoZG). Das Gesetz dient der Umsetzung der europäischen INSPIRE-Richtlinie in nationales Recht auf Ebene des Bundes. Für Geodaten im Zuständigkeitsbereich der Bundesländer und der Kommunen gelten Landesgesetze.
Das Geodatenzugangsgesetz regelt den Zugang zu ausschließlich deutschen Geodaten, die in elektronischer Form vorliegen und die sich im Zuständigkeitsbereich einer geodatenhaltenden Stelle des Bundes (§ 2 GeoZG) befinden. Die Daten werden zur allgemeinen Verwendung bereitgestellt. Für sie gilt das Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) (§ 11 GeoZG). Zugangsbeschränkungen ergeben sich unter anderem durch Verweis auf das Umweltinformationsgesetz (UIG) (§ 12 GeoZG).

Open Data im BSH

Das BSH stellt der Öffentlichkeit eine Vielzahl von Daten kosten- und lizenzfrei zur Nachnutzung bereit. Dabei wird zwischen prozessierten Daten (Produkten) und rohen, unbearbeiteten Daten (zum Beispiel Messdaten) unterschieden. Die unbearbeiteten Daten ermöglichen Nutzern unter Einbeziehung unterschiedlicher Datenquellen, neue Anwendungen zu entwickeln. Beispiel dafür sind die Optimierung von Verbindungen durch Verknüpfung der Daten verschiedener Verkehrsmittel wie Nahverkehr, Fernverkehr, Car-Sharing oder City Bikes.

Das BSH unterstützt den Gedanken der freien Daten und baut das Angebot an frei verfügbaren Daten stetig weiter aus. Die Bereitstellung dieser Daten basiert auf verschiedenen gesetzlichen Grundlagen, die nachfolgend kurz erläutert werden

Mehr Informationen zu Open Data

Open Data Gesetz und weitere Informationen dazu

Wichtige Punkte

  • es werden unbearbeitete Daten bereitgestellt, die die Behörden zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben erhoben haben,
  • der Zugriff auf die Daten ist über das Internet möglich.

Bereitgestellte Daten

  • Daten, die elektronisch gespeichert vorliegen und
  • die strukturiert zum Beispiel in Tabellen oder Listen vorliegen,
  • Daten, die Verhältnisse außerhalb der Behörde betreffen,
  • unbearbeitete (Roh)Daten, es sei denn eine Bearbeitung wurde erforderlich, um eine Veröffentlichung zu ermöglichen,
  • Daten, die nicht für Forschungszwecke erhoben wurden.

Fristen für die Bereitstellung

  • Juli 2018 – Bereitstellung von Daten, die ohne größeren technischen Aufwand bereitgestellt werden können
  • Juli 2019 – Bereitstellung von Daten, die mit nur erheblichem technischen Aufwand bereitgestellt werden können

Genauere Informationen zur Bereitstellung von Daten in diesem Zusammenhang finden Sie im Open-Data-Gesetz (PDF, 355KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Nutzen und Möglichkeiten

  • Volkswirtschaftlicher Nutzen durch Innovation, neue Geschäftsmodelle und Start-ups, auch außerhalb der Verkehrsbranche,
  • Nutzen für Verkehrsteilnehmer: Ermöglichung von Anwendungen, insbesondere zur intermodalen Transportoptimierung,
  • Stärkung des Bürgervertrauens durch mehr Transparenz.

Zusatzinformationen

Kontakt

Geodatenkoordinator

Johannes Melles +49 40 3190-3420

Kontakt

Open Data Koordinator

Dr. Stefan Lütgert

GeoSeaPortal des BSH

Themenseite Bathymetrie im GeoSeaportal des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie; Link öffnet die Anwendung GeoSeaPortal