Lichterführung und Schallsignalanlagen auf Fahrzeugen unter 20 Meter Länge in der Seeschifffahrt

Datum 01.08.2020

Navigationslichter (bisher: Positionslaternen) helfen, zum Beispiel Schiffsgröße, Schiffslage und Schiffstyp auch nachts und bei schlechter Sicht aus größerer Entfernung zu erkennen. Das dient der Sicherheit aller auf See. Aus diesem Grund sind sowohl die Lichterführung als auch Art und Anbringung der Navigationslichter durch Verordnungen und Regeln festgelegt. Die umfangreichen Regelwerke haben wir für Sie in dieser Broschüre leicht lesbar zusammengefasst.

Stand: August 2020
Format: Faltblatt - DIN A4