Aufgaben der Abteilung Ordnung des Meeres

  • Aufstellen des Flächenentwicklungsplans
  • Entwicklung des Raumordnungsplans mit Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für verschiedene Nutzungen/Funktionen
  • Voruntersuchung von Flächen
  • Prüfung der Geeignetheit dieser Flächen für die Offshore-Windenergie
  • Führen von Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren für Offshore-Windparks, Konverter, Stromkabel und Rohrleitungen
  • Genehmigung von Forschungshandlungen
  • Umweltprüfungen
  • Plausibilisierung von technischen Unterlagen
  • Bau- und Betriebsfreigabe
  • Überwachung von Bau und Betrieb

Übergeordnetes Ziel der Abteilung ist die Umsetzung der klimapolitischen Vorgaben der Bundesregierung, die Mitarbeit an der Energiewende und der natur- und raumverträgliche koordinierte Ausbau der Offshore-Windenergie und der erforderlichen Netzanbindung in der deutschen AWZ. Auf der Grundlage der Raumordnungspläne und der fachplanerischen Festlegungen sind unter der Maßgabe der nachhaltigen Entwicklung Nutzung und Schutz des Meeres in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen.