Lizenzen


Nutzung von urheberrechtlich geschützten Materialien des BSH durch Dritte

Standardlizenzverträge

Karten, Bücher, Texte, Fotos und andere Produkte und Materialien des BSH sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen durch Dritte nur mit Zustimmung des BSH zur Erstellung von eigenen Produkten und Services genutzt werden. Das BSH bietet dazu kostenpflichtige Standardlizenzverträge für verschiedene Nutzungszwecke an. Bei der Einstufung einer Lizenzanfrage wird unter anderem zwischen navigatorischer und nicht-navigatorischer sowie zwischen kommerzieller und nicht-kommerzieller Nutzung unterschieden.
Nach Kontaktaufnahme erhalten Interessierte eine erste Beratung sowie, falls erforderlich, einen dem Nutzungszweck entsprechenden Mustervertrag und das korrespondierende Antragsformular.
Es wird grundsätzlich keine Lizenz vergeben, wenn das Produkt, für das BSH-Materialien verwendet werden sollen, eine exakte oder sehr ähnliche Kopie eines BSH-Produktes darstellt.

Entgeltfreie Lizenzen

Neben den kostenpflichtigen Standardlizenzverträgen vergibt das BSH unter bestimmten Voraussetzungen auch entgeltfreie Lizenzen. Entgeltfrei bedeutet, dass für die Nutzung der BSH-Materialien keine Lizenzentgelte gezahlt werden müssen. Dagegen müssen die benötigten Materialien ggf. selbst kostenpflichtig erworben werden.
Grundvoraussetzung ist, dass es sich bei den beabsichtigten Nutzungen um nicht-kommerzielle Vorhaben oder um Vorhaben von geringem wirtschaftlichen Wert handelt. Ein geringer wirtschaftlicher Wert wird angenommen, wenn die Nettogesamteinnahmen aus dem Verkauf aller Produkte, für die BSH-Materialien verwendet werden, den Betrag von jährlich 5.000 Euro nicht übersteigen. Für Produkte, die kostenfrei an Endverbraucher abgegeben werden, kann ein fiktiver Wert unterstellt werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Einnahmen nicht durch den Produktpreis, sondern indirekt durch den Verkauf von Anzeigen im oder auf dem Produkt erzielt werden.
Es wird grundsätzlich keine entgeltfreie Lizenz vergeben, wenn das Endprodukt navigatorischen Zwecken dient oder als Übungskarte (in Lehr- und Übungsmaterialien) verwendet werden soll.

Einmallizenzen und freie Lizenzen

Das BSH unterscheidet zwischen Einmallizenzen und freien Lizenzen.

Einmallizenzen können beispielsweise für die Nutzung von illustrierenden Kartenausschnitten in Publikationen oder in Planungs- und Genehmigungsunterlagen vergeben werden.

Bei einer Mehrfachnutzung von BSH-Materialien oder einer dauerhaften Nutzung ist der Abschluss eines „Vertrages über eine freie Lizenz“ erforderlich. Anwendungsbeispiele für freie Lizenzen sind der Einsatz von Kartendaten im Rahmen von wissenschaftlichen Projekten oder die Verwendung von BSH-Materialien zur Erstellung von Gebrauchsgegenständen wie z.B. Notizblöcke, Textilien, Geschirr etc.

Häufig nachgefragt

  • Historisches Material
    Die Nutzung von historischem Material für diverse Zwecke ist unter bestimmten Bedingungen lizenzfrei. Bitte nehmen Sie zur Abklärung Kontakt mit dem BSH auf.
  • Künstlerische Bearbeitung
    Die Nutzung von BSH-Produkten als Basis für künstlerische Bearbeitungen ist unter bestimmten Bedingungen lizenzfrei. Bitte nehmen Sie zur Abklärung Kontakt mit dem BSH auf.
  • Gezeitendaten
    Informationen zur Nutzung der Gezeitendaten des BSH erhalten Sie unter Gezeiten.
  • Open Data
    Informationen zu Open Data im BSH erhalten Sie unter Geoinformationen und Open Data.
  • Urheberrechtlich geschütztes Material anderer Organisationen in BSH-Produkten

    Produkte des BSH können urheberrechtlich geschütztes Material anderer Organisationen beinhalten. Das BSH ist nicht berechtigt, Nutzungsrechte für diese Anteile an Dritte weiterzugeben.
    Soll beispielsweise ein Kartenausschnitt aus einer Seekarte des BSH verwendet werden, der außer deutschem auch ausländisches Seegebiet zeigt, kann das BSH eine Lizenz lediglich für den deutschen Teil des Ausschnitts erteilen. Für die Nutzung auch des ausländischen Teils ist eine zusätzliche Abstimmung mit dem jeweiligen Rechteinhaber erforderlich.