Stellenangebote

Lebenslauf mit Stift und Brille



Bewerbungsverfahren

Einreichen Ihrer Bewerbungsunterlagen

Sie registrieren sich in unserem Elektronischen Bewerbungsverfahren (EBV), legen Ihr Profil an und laden Ihre Anlagen (max. Größe 2 MB/Anlage) hoch. Sobald Sie Ihre Bewerbung abgesendet haben, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV), die uns bei der Abwicklung des Bewerbungsverfahrens unterstützt.

Anlagen

Bitte laden Sie im Verlauf Ihrer Bewerbung folgende Anlagen in Ihrem Kandidatenprofil hoch:

  • Motivationsschreiben,
  • Lebenslauf,
  • Berufsabschlusszeugnisse und -urkunden bzw. Studienabschlusszeugnisse und -urkunden sowie
  • qualifizierte Arbeitszeugnisse und/oder Beurteilungen.

Arbeitszeugnisse sind lückenlos vorzulegen, einschließlich eines aktuellen Zeugnisses, das nicht älter als 3 Jahre ist.

Bitte beachten Sie jedoch immer die in der Stellenausschreibung befindlichen individuellen Angaben.

Hinweise

Masterabschluss an einer Fachhochschule oder Bachelorabschluss

Haben Sie einen Masterabschluss an einer Fachhochschule oder einen Bachelorabschluss, reichen Sie bitte einen Akkreditierungsnachweis des Studiengangs Ihrer Hochschule ein. Weitere Informationen finden Sie unter www.akkreditierungsrat.de.

Ausländischer Bildungsabschluss

Bei ausländischen Bildungsabschlüssen legen Sie einen entsprechenden Nachweis der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der ZAB.

Fremdsprachenkenntnisse

Wir beziehen uns bei der Einschätzung des Sprachniveaus auf den Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER), der auf Initiative des Europarates entwickelt wurde.

Auswahlverfahren Ausbildung und duales Studium

Allgemeines

Die Auswahlverfahren für die Ausbildung und das duale Studium im BSH werden einmal jährlich gebündelt durchgeführt und gelten für das darauf folgende Einstellungsjahr. Sie beginnen mit den Veröffentlichungen der Ausbildungs- und Studienplatzangebote im Herbst unter anderem auf der Homepage des BSH, bei der Jobbörse der Agentur für Arbeit und auf der Internetseite der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV).

Ausbildungsbeginn ist grundsätzlich der 1. September. Für die Ausbildung an Bord richtet sich der Ausbildungsbeginn nach den Fahrzeiten unserer Schiffe. Er wird in der Regel auf einen Tag im Juli festgelegt.

Vorauswahl

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist und der Vorprüfung der Unterlagen durch die BAV treffen wir eine Zeugnisvorauswahl, um festzustellen, wer zum Eignungstest eingeladen werden soll. Dafür ist es notwendig, dass Sie alle Schulabschlusszeugnisse bei uns einreichen.

Eignungstest

Etwa zwei Wochen vor dem Testtermin erhalten Sie eine schriftliche Einladung mit allen wichtigen Informationen.

Der Test beinhaltet theoretische und praktische Aufgaben, die auf den jeweiligen Ausbildungsberuf beziehungsweise das duale Studium zugeschnitten sind. Zur Vorbereitung bietet das Internet verschiedene Angebote. Die besten Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die den Eignungstest bestanden haben, erhalten eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch. Diese wird circa zwei Wochen vor dem Termin versandt.

Auswahlgespräch

Während des Gesprächs möchten wir Sie gern persönlich kennenlernen. Dabei interessieren uns nicht nur Ihr Auftreten und Ihre persönlichen Kompetenzen, sondern auch Ihre Motivation und beruflichen Vorstellungen.

Im Gespräch sitzen Ihnen bis zu sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Verwaltung, des Fachbereiches und von den Interessenvertretungen gegenüber. Das schüchtert viele Bewerberinnen und Bewerber zunächst ein. Dafür gibt es aber keinen Grund. Unsere Auswahlverfahren gestalten wir so fair und transparent wie möglich. Die Ausbildungskoordinatorin und die Ausbilderin bzw. der Ausbilder führen das Gespräch mit Ihnen. Die anderen Anwesenden halten sich im Hintergrund. Sie schauen, dass alles gerecht abläuft. Anwesend sind in der Regel:

  • Vertreter des (Gesamt-) Personalrats,
  • Vertreter der (Gesamt-) Jugend- und Auszubildendenvertretung,
  • Gleichstellungsbeauftragte und
  • gegebenenfalls die Schwerbehindertenvertretung.

Entscheidung

Die Entscheidung, wer einen Ausbildungsplatz erhält oder das duale Studium angeboten bekommt, trifft eine Auswahlkommission. Nach Zustimmung des (Gesamt-) Personalrates informieren wir Sie schriftlich darüber.

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber oder ihnen gleichgestellte

Unsere Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen stehen Ihnen gerne für Fragen per E-Mail unter schwerbehindertenvertreter@bsh.de zur Verfügung.