Familiengerechter Arbeitgeber

Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit

Die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit ist ein zentrales Anliegen der Personalpolitik des BSH. Verschiedene Maßnahmen und Ansprechpersonen unterstützen die Beschäftigten bei ihren Bemühungen, die Anforderungen von Familie, Pflege und Berufstätigkeit in Einklang zu bringen. Das bestehende Angebot an familienfreundlichen Maßnahmen im BSH wurde in den letzten Jahren laufend weiterentwickelt und ergänzt. Darüber hinaus ist die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit ein fester Bestandteil der Kultur im BSH.

Zertifizierung mit dem audit berufundfamilie

Seit dem 31.05.2018 ist das BSH zertifiziert im audit berufundfamilie. Voraussetzung für das drei Jahre gültige Zertifikat ist die erfolgreiche Durchführung des audit berufundfamilie der berufundfamilie Service GmbH. Mit dem Managementinstrument werden familienfreundliche und lebensphasenbewusste Personalpolitik sowie familiengerechte Arbeitsbedingungen nachhaltig gesteuert und umgesetzt.

Das BSH möchte mit dem audit berufundfamilie die bestehenden familienbewussten Maßnahmen optimieren und zielgerichtet ergänzen. Dabei sollen vor allem die verschiedenen, individuellen familiären Lebenslagen der Beschäftigten berücksichtigt werden und die Akzeptanz für die Wahrnehmung familiärer Verantwortung im BSH erhöht werden. Die Verankerung der Vereinbarkeit im Führungsalltag ermöglicht die Balance aus steigenden Arbeitsanforderungen und Engagement für die Familie. Eine wertschätzende Arbeitskultur soll sich so positiv auf die Zufriedenheit, die Motivation und damit das Leistungsvermögen der Beschäftigten auswirken. Dabei soll die Berücksichtigung der Lebensumstände der Einen nicht zu Lasten der Anderen gehen. Die Aktivitäten tragen dazu bei, die Attraktivität des BSH als Arbeitgeber weiter zu erhöhen. Ziel ist es, qualifizierte Beschäftigte langfristig an das Haus zu binden und auch zukünftig zu gewinnen.

Zukünftige Maßnahmen

Folgende Maßnahmen plant das BSH in den nächsten Jahren:

• Überarbeitung der Dienstvereinbarung Telearbeit
• Eigenständige Dienstvereinbarung zum Mobilen Arbeiten
• Strukturierte Darstellung (Vier-Phasen-Modell) und Checklisten zur Abbildung von Prozessen rund um familienbedingte Auszeiten
• Ausbau bestehender Informationsangebote zum Thema Beruf und Familie
• Familienbewusste Organisation von Fort- und Weiterbildungen

Chancengleichheit und Gleichberechtigung

Gleichstellung ist durchgängiges Leitprinzip im BSH. Grundlage hierfür ist das Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG). Für die Dauer von jeweils vier Jahren wird ein Gleichstellungsplan (PDF, 959KB, Datei ist nicht barrierefrei) mit konkreten Zielvorgaben zur Beseitigung von Unterrepräsentanzen von Frauen erstellt. Gleichzeitig wird das Vorhandensein unterschiedlicher Lebensphasen und -modelle berücksichtigt. Ziel ist ein ausgewogenes „Frauen-Männerverhältnis“. Der Gleichstellungsplan ist ein wesentliches Instrument der Personalplanung, insbesondere der Personalentwicklung.

Ein Auszug der Maßnahmen:

  • alle Leitungspositionen werden ausgeschrieben. Ziel: alle vakanten Leitungsdienstposten zu mindestens 50 Prozent mit Frauen besetzen.
  • Führungspositionen werden auch in Teilzeit ausgeschrieben.
  • In Führungspositionen ist Telearbeit grundsätzlich möglich.
  • Entwicklung eines Führungsleitbildes mit dem Hinweis auf aktive Frauenförderung sowie Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Durchführung des audit berufundfamilie
  • Fortführung und Erweiterung von frauenspezifischen Lehrgängen
  • Beratung und Unterstützung in Einzelfällen bei beruflicher Förderung und Beseitigung von Benachteiligungen
  • die noch bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer
  • Einsatz geschlechtsneutraler Personenbezeichnungen, sodass sowohl Frauen als auch Männer angesprochen werden.