Ausschreibungen • Vertragsbedingungen

Ausschreibungen

Elektronische Vergabe-Plattform

Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur werden seit dem 1. Januar 2011 nur noch elektronische Angebote über die e-Vergabe Plattform des Bundes für Vergabeverfahren akzeptiert. Dies entspricht den Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - Teil 4, sowie den Vorschriften der VgV, der VOB/A und der UVgO.

Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren

Unter der Adresse www.evergabe-online.de finden Sie umfassende Informationen zur e-Vergabe, zur Teilnahme an dem elektronischen Vergabeverfahren, zu den erforderlichen technischen Voraussetzungen sowie zu Informations-, Schulungs- und Beratungsangeboten. Der Support ersetzt keine Rechtsberatung.

Eignungsnachweis

Die Eignung können Sie durch Eigenerklärung als Präqualifizierung oder als Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachweisen. Ein entsprechendes Formular wird, wenn erforderlich, Bestandteil des Vergabeverfahrens sein.

Vertragsbedingungen

Allgemeine Informationen

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie ist als Bundesoberbehörde öffentlicher Auftraggeber. Das BSH verwendet die folgenden Vertragsbedingungen, die für alle Aufträge für öffentliche Auftraggeber vorgeschrieben sind.

Unter den jeweils geltenden Vertragsbedingungen haben die spezielleren Regelungen Vorrang vor den allgemeineren Regelungen.

Gemäß der Vergabeverordnung (VgV, § 53 Absatz 7) beziehungsweise Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO, § 38 Absatz 10) dürfen die Bieter mit deren Angeboten keine Änderungen an den Vergabeunterlagen vornehmen. Insbesondere dürfen die Vertragsbedingungen nicht von den Bietern geändert werden. So sollen gleiche Bedingungen für alle Bietenden gewährleistet werden und die Angebote vergleichbar sein. Ausnahmen von diesen Grundsätzen sind nur möglich bei den Verhandlungsverfahren gemäß Vergabeverordnung (VgV, § 17) beziehungsweise Verhandlungsvergaben gemäß Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO, § 12), soweit der Auftraggeber die vertraglichen Regelungen in den individuellen Vergabeunterlagen des betreffenden Vergabeverfahrens ausdrücklich zum Verhandlungsgegenstand erklärt hat.

Es gelten daher ausschließlich die Vertragsbedingungen, welche vom Auftraggeber zum Gegenstand des Vergabeverfahrens gemacht wurden. Von dem Auftragnehmer in das Angebot einbezogene eigene Vertragsbedingungen werden stets ausgeschlossen (vergleiche BGH Urteil vom 18.06.2019 - X ZR 86/17, Nr. 14).

Liefer- und Dienstleistungen

Liefer- und Dienstleistungen werden auf Grundlage der Vergabeverordnung (VgV § 29 Absatz 2) oder der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO §21 Absatz2) in Verbindung mit § 1 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) vergeben. Es gelten:

IT-Leistungen

Bei IT-Leistungen gilt, zusätzlich zu den Vertragsbedingungen für Liefer- und Dienstleistungen gemäß Ziffer 4.3 der Verwaltungsvorschriften zu § 55 BHO:

Bauleistungen

Bauleistungen werden auf Grundlage der Vergabeverordnung (VgV § 2) in Verbindung mit der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) vergeben. Es gelten:

Freiberufliche Leistungen

Bei der Erbringung von freiberuflichen Leistungen gemäß § 29 Absatz 2 Vergabeverordnung (VgV) gilt:

Binnenmarktrelevanz bei Treibstofflieferungen für die BSH Schiffe

Nach EU-Rechtsprechung unterliegen auch Treibstofflieferungen für Schiffe der Binnenmarktrelevanz. Das BSH benötigt für seine unterschiedlichen Schiffstypen mit verschiedenen Motoren folgende Treibstoffarten:

  • Gas-to-Liquid (GTL)
  • Marines Gasöl (MGO)
  • Liquified Natural Gas (LNG)

Bitte wenden Sie sich zur Aufnahme in die Bieterliste an vergabestelle@bsh.de. Sie werden dann aufgenommen und im wettbewerblichen Verfahren mit angefragt.