Die Achse eines jeden Navigationslichts muss senkrecht zur Konstruktionswasserlinie (CWL) stehen. Oft ist es dazu notwendig,
Ausgleichsstücke zu verwenden. Schräg angebrachte Navigationslichter
beleuchten den Himmel oder das Wasser und erfüllen nicht ihren eigentlichen
Zweck.
Die Markierung der Vorausrichtung auf dem Navigationslicht (nur bei Teilkreisleuchten)muss mit der Vorausrichtung Ihres Schiffes exakt übereinstimmen.
Weder feste (Bugkorb, Seereling, Vorstag mit Roll-Genua) noch
bewegliche (Anker, Flaggenstock, Reserve-Außenborder, Badeleiter,
Fender in Körben, Beiboot) Hindernisse dürfen die Ausstrahlung
des Navigationslichts behindern.
Bei unsanften Anlegemanövern zerdrückte Navigationslichter müssen
von einem vom BSH anerkannten Reparaturbetrieb repariert werden oder sollten
komplett ersetzt werden. Dies gilt auch für durch verschiedenste
Einflüsse "blind" gewordene Navigationslichter.
Setzen Sie nur zugelassene
Glühlampen mit der richtigen
Leistung in Ihre Positionslaternen. Sie erkennen diese Glühlampen
an einer Kennzeichnung bestehend aus den Buchstaben ZP, einem Anker, dem
Buchstaben D und einer vierstelligen Nummer.
Beim Einsatz einer nicht zugelassenen Glühlampe erlischt automatisch
die Zulassung Ihres Navigationslichts!
Hier einige Fotos von Navigationslichtern
Hinweis: Die auf den Fotos abgebildeten Mängel sind Einzelfälle.
Der jeweils dargestellte Zustand des Navigationslichts weist in keiner Weise auf eine
mangelhafte Qualität des Navigationslicht-Typs des Herstellers hin!
Fragen zur Anbringung von Navigationslichtern auf Sportbooten beantwortet Ihnen
die Wasserschutzpolizei oder die für Ihr Fahrtgebiet zuständige
Wasser- und Schifffahrtsdirektion.
Informationen hierzu auch in der Broschüre "Lichterführung
und Schallsignalanlagen auf Fahrzeugen unter 20 Meter Länge in der Seeschifffahrt"
Navigationslichter
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