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Führerscheinfreie Sportbootmotoren

   
 
 

Liste der führerscheinfreien Sportbootmotoren

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie führt eine Liste der Sportbootmotoren, die ohne Führerschein geführt werden dürfen (sog. Freiliste).

Die "Freiliste" enthält diejenigen Motoren, deren Hersteller oder Vertreiber dem  BSH einen Leistungsnachweis in Form eines Sachverständigengutachtens (z.Bsp. TÜV, TU oder FH) oder einer amtlichen Bescheinigung vorgelegt hat, aus dem/der hervorgeht, dass die größte nicht überschreitbare Nutzleistung des Motors an der Propellerwelle oder die efffektive Nutzleistung 3,68 Kilowatt (bzw. 5 PS) nicht übersteigt.

Für die Führerscheinfreiheit ist unerheblich, ob der Motor in der "Freiliste" aufgeführt ist. Entscheidend ist lediglich ob dessen Nutzleistung weniger als 5 PS (3,68 KW) beträgt. 

Für Fragen zum Sportbootführerschein wenden Sie sich bitte an den Deutschen Segler-Verband (DSV) bzw. den Deutschen Motoryachtverband (DMYV).

 

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 © 2012 Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Aktualisiert am: 17.08.2011 15:05:25  
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