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Sportboote mit einem Motor, dessen größte Nutzleistung an der Propellerwelle oder effektive Nutzleistung maximal
3,68 kW (bzw. 5 PS) beträgt, dürfen im Geltungsbereich der
Sportbootführerscheinverordnungen See und Binnen ohne Führerschein
geführt werden.
Motoren dieser Art werden vom BSH in der sogenannten
"Freiliste"
(PDF, 31 KB) veröffentlicht.
Die Liste enthält diejenigen Motoren, von denen der Hersteller, Vertreiber
oder Importeur für eine bestimmte Bauserie einen Leistungsnachweis in Form eines
Gutachtens
einer anerkannten Prüfinstitution (z.B. TÜV ,TU oder FH) oder eine Bescheinigung
vorgelegt
hat, aus der hervorgeht, dass der Grenzwert von 3,68 kW nicht überschritten
wird.
Ihre Fragen rund um den Sportbootführerschein beantworten der
Deutsche Segler-Verband und der
Deutsche Motoryachtverband.
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