Liste der führerscheinfreien Sportbootmotoren
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie führt eine Liste der Sportbootmotoren, die ohne Führerschein geführt werden dürfen (sog. Freiliste).
Die "Freiliste" enthält diejenigen Motoren, deren Hersteller oder Vertreiber dem BSH einen Leistungsnachweis in Form eines Sachverständigengutachtens (z.Bsp. TÜV, TU oder FH) oder einer amtlichen Bescheinigung vorgelegt hat, aus dem/der hervorgeht, dass die größte nicht überschreitbare Nutzleistung des Motors an der Propellerwelle oder die efffektive Nutzleistung 3,68 Kilowatt (bzw. 5 PS) nicht übersteigt.
Für die Führerscheinfreiheit ist unerheblich, ob der Motor in der "Freiliste" aufgeführt ist. Entscheidend ist lediglich ob dessen Nutzleistung weniger als 5 PS (3,68 KW) beträgt.
Für Fragen zum Sportbootführerschein wenden Sie sich bitte an den Deutschen Segler-Verband (DSV) bzw. den Deutschen Motoryachtverband (DMYV).
|