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Flaggenzertifikate

   
 
 

Das Flaggenzertifikat ist ein amtlicher Ausweis für Seeschiffe, mit dem die Berechtigung zur Führung der Bundesflagge nachgewiesen wird. Das Dokument ist acht Jahre gültig und kann verlängert werden. Es kostet 40 EURO.

 

Für die Ausstellung eines Flaggenzertifikates sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass im Original oder amtlich beglaubigte Kopien der Seiten 1 und 2 bzw. 2 bis 5
  • Kaufvertrag im Original oder amtlich beglaubigte Kopie
  • Bestätigung der vollständigen Bezahlung im Original oder amtlich beglaubigte Kopie, oder aber Quittung, Bankbelege im Original
  • Nachweis technischer Daten
  • Prospekt (Kopie)
  • Bauzeichnung (Kopie)
  • Bootsbrief des Herstellers
  • im Ausnahmefall: Bestätigung Dritter mit folgendem Inhalt: Rumpflänge, Breite, Tiefgang, Gewicht (Verdrängung), Bootstyp, Bauwerft (mit Herstellerort), Baunummer, Angaben zu den Motoren einschließlich Motornummer
  • 2 Fotos des Schiffes
  • eine Aufnahme, die das Schiff in ganzer Länge von der Seite zeigt und
  • eine Aufnahme, die nachweist, dass Schiffsname und Name des Heimathafens gut sichtbar und fest am Schiff angebracht sind.
  • Wenn vorhanden:
    • einfache Kopie der 1. Seite der Funkgenehmigungsurkunde
    • einfache Kopie des Ausweises über die Erteilung eines amtlichen Kennzeichens
    • Eignergemeinschaftsvertrag im Original oder amtlich beglaubigte Kopie mit Nachweis der Personalien der jeweiligen Eigner.

Online - Anträge (Spezielle Hinweise zum Ausfüllen)

Registrierter Kunde

  • Antrag mit Signaturenkarte (in Vorbereitung)
  • Antrag ohne Signaturenkarte (in Vorbereitung)

Nicht registrierter Kunde

Antrag und Merkbaltt auf Ausstellung eines Flaggenzertifikates zum Ausfüllen
PDF-Formular (PDF, 260 KB)

Merkblatt zum Antrag auf Ausstellung eines Flaggenzertifikates
Merkblatt (PDF, 101 KB)

Hinweise
Änderung eines Flaggenzertifikates (PDF, 21 KB)
Verlängerung eines Flaggenzertifikates (PDF, 20 KB)

Einzugsermächtigung für Gebühren Flaggenzertifikat zum Ausfüllen
Einzugsermächtigung (PDF, 17 KB)

Beauftragte Person nach § 5a Nr. 1 Flaggenrechtsverordnung (FlRV) (Word-Formular

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Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Sabine Wohlgemuth-Zeuch, Telefon 040 3190 - 7132
oder Elfie Groth, Telefon 040 3190 - 7133,
Fax 040 3190 - 5000

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Flaggendokumente
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 © 2010 Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Aktualisiert am: 02.02.2010 12:07:59  
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