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Zertifizierung lässt sich zurückführen auf die lateinische Wurzel certus
mit der Bedeutung sicher. Aus certum facere leitet sich Zertifizierung ab, nämlich
sicher machen.
In der Norm EN 45020 sind die Begriffe "Zertifizierung" und "Zertifizierungsstelle"
folgendermaßen definiert:
Zertifizierung
Verfahren, nach dem eine dritte Seite schriftlich
bestätigt, dass ein Produkt, ein Prozess oder eine Dienstleistung mit festgelegten
Anforderungen konform ist.
Zertifizierungsstelle
Stelle, die eine Zertifizierung durchführt.
Dritte Seite / Dritter
Person oder Stelle, die als unabhängig von den beteiligten Seiten
bezüglich der zu behandelnden Angelegenheit anerkannt ist.
ANMERKUNG: Die beteiligten Seiten sind üblicherweise der Anbieter ("erste
Seite") und der Abnehmer ("zweite Seite").
Abkürzungen:
| Abkürzung |
Bedeutung |
| BGBI |
Bundesgesetzblatt |
| DIN |
Deutsches Institut für Normung e.V. |
| EG |
Europäische Gemeinschaft |
| EN |
Europäische Norm |
| IEC |
International Electronical Commission |
| IMO |
International Maritime Organization |
| ISO |
International Organization for Standardization |
| SOLAS |
International Convention for the Safety of Life at Sea from 1974 |

Mit der Richtlinie 96/98/EG des Rates vom 20. Dezember 1996 über Schiffsausrüstung,
in Kraft getreten am 17. Februar 1997 mit Veröffentlichung im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften und Umsetzung in deutsches Recht durch das Schiffssicherheitsgesetz
vom 18. September 1998, zuletzt geändert am 19. Dezember 2002 (BGBl I, S. 4690),
wurde vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen im Jahr 1998 dasBSH, seit 01. März 2009 BSH-Cert,
als zuständige Stelle fürEG-Konformitätsbewertungsverfahren für Navigations-
und Funkausrüstung der Europäischen Kommission in Brüssel benannt. Wurde bis dahin
vomBSH die nationale Baumusterprüfung und Zulassung als ein Verfahren betrachtet,
so musste jetzt - zumindest für die Ausrüstungen, die im Anhang A.1 der Richtlinie
aufgeführt sind - einEG-einheitliches Konformitätsbewertungsverfahren angewendet
werden.
Das Verfahren der EG-Konformitätsbewertung gliedert sich in verschiedene
Module:
Modul B:
EG-Baumusterprüfung (Feststellung der Übereinstimmung mit den einschlägigen
internationalen und nationalen Fachnormen (DIN, EN, ISO, IEC etc), IMO-Resolutionen
und SOLAS-Bestimmungen)
Modul D:
EG-Qualitätssicherung Produktion (Darlegung der Qualitätssicherungsmaßnahmen
vor, während und nach der Produktion einschließlich deren Häufigkeit)
Modul E:
EG-Qualitätssicherung Produkt (Darlegung der Qualitätssicherungsmaßnahmen
nach der Produktion einschließlich deren Häufigkeit (Endabnahme und Prüfung))
Modul F:
EG-Prüfung der Produkte (Prüfung der Produkte auf Übereinstimmung mit
dem Baumuster entweder durch statistische Kontrollen oder Prüfung jedes
einzelnen Produkts durch die Benannte Stelle)
Modul G:
EG-Einzelprüfung (Anwendbar auf Produkte, die nicht in Serie produziert
werden)
Die Auswahl und die Kombination der Module erfolgt durch den Kunden/Hersteller.
Folgende Kombinationen sind zulässig: Modul B+D, B+E, B+F
Die EG-Einzelprüfung gemäß Modul G kann nicht mit anderen Modulen
kombiniert werden.
Bezüglich der verschiedenen Verfahren der Bewertung (Zertifizierung) von
Qualitätssicherungssystemen hat der Hersteller die Wahl zwischen den folgenden
Qualitätsmodulen:
Modul D (Qualitätssicherung der Produktion - Herstellung, Endabnahme und
Prüfung):
Begutachtung und Bewertung durch die Benannte Stelle BSH-Cert. Bei Zulassung
des Qualitätssicherungssystems Ausstellung der EG-Modul-D-Bescheinigung.
Das Qualitätssicherungssystem bezieht sich immer auf eine bestimmte Ausrüstung
und setzt eine gültige Modul-B-Bescheinigung für die betreffende Ausrüstung
voraus. Nur in Verbindung mit beiden Bescheinigungen ist der Hersteller
oder sein Bevollmächtigter berechtigt, das Konformitätskennzeichen anzubringen.
Modul E (Qualitätssicherung des Produkts - Endabnahme und Prüfung):
Die Zulassung des Qualitätssicherungssystems bezieht sich immer auf eine
bestimmte Ausrüstung und setzt eine gültige Modul-B-Bescheinigung für die
betreffende Ausrüstung voraus. Nur in Verbindung mit beiden Bescheinigungen
ist der Hersteller oder sein Bevollmächtigter berechtigt, das Konformitätskennzeichen
anzubringen.
Der Ablauf der Zertifizierung gliedert sich in die folgenden Phasen:
Antragsphase:
- Anfrage
- Informationsgespräch (auf Wunsch des Kunden)
- formgebundener Antrag auf EG-Konformitätsbewertung (Antragsformular
als PDF- oder WORD-Vorlage)
- Bestätigung des Antrags, Zusendung einer Checkliste (Fragenkatalog)
zur Statusfeststellung
- Vereinbarungen zum Ablauf
Auditierungsphase:
- Prüfung der eingereichten Unterlagen
- Auswahl der Auditoren
- auf Wunsch des Kunden Voraudit oder verfahrensbegleitendes Gespräch
beim Kunden
- Überprüfung des Qualitätssicherungssystems vor Ort
- Auditbericht
- Nachweis, dass ggf. festgestellte Mängel abgestellt worden sind
- ggf. Durchführung eines Nachaudits
Bewertungsphase:
- Bewertung der Ergebnisse der Auditierungsphase
- Entscheidung und Ausfertigung der Modul-D- bzw. -E-Bescheinigung
- Veröffentlichung in der MarED-Datenbank (über das Internet erreichbare
Datenbank der Europäischen Kommission, in der die EG-zugelassenen Ausrüstung
gemäß der eingangs aufgeführten Richtlinie enthalten sind)
Überwachungsphase:
- Die Benannte Stelle BSH-Cert behält sich vor, zugelassene Qualitätssicherungssysteme in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. In der Regel soll ein Zeitraum von 12 Monaten zwischen den Überprüfungen nicht überschritten werden. Die Überprüfung kann auch eine Begutachtung vor Ort einschließen. Die Kosten der Überprüfung / Begutachtung sind von der zu überprüfenden Stelle zu tragen.
Die Verfahren sind in den Zertifizierungsregeln für die Produktzertifizierung (Modul B, G und F) sowie für die Qualitätssicherung
(Modul D und E) festgelegt.
Nach Ablauf der Gültigkeit der Zertifizierung kann auf Wunsch des Kunden
eine erneute Zertifizierung durchgeführt werden. Da der Kunde dem BSH -Cert in diesem
Fall bekannt ist, kann das Verfahren mit verringertem Aufwand durchgeführt werden.
Während und nach Ablauf der Gültigkeit kann jederzeit eine Erweiterung des Umfangs
(z.B. die Aufnahme neuer Ausrüstungsgegenstände) erfolgen.
Zertifizierte Hersteller
Verzeichnis der von der Benannten Stelle BSH -Cert erteilten Zertifizierungen. Stand: 28.05.2009
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