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Zertifizierung

   
 
 

Was ist eine Zertifizierung?

 

Zertifizierung lässt sich zurückführen auf die lateinische Wurzel certus mit der Bedeutung sicher. Aus certum facere leitet sich Zertifizierung ab, nämlich sicher machen.

In der Norm EN 45020 sind die Begriffe "Zertifizierung" und "Zertifizierungsstelle" folgendermaßen definiert:

Zertifizierung

    Verfahren, nach dem eine dritte Seite schriftlich bestätigt, dass ein Produkt, ein Prozess oder eine Dienstleistung mit festgelegten Anforderungen konform ist.

Zertifizierungsstelle

    Stelle, die eine Zertifizierung durchführt.

Dritte Seite / Dritter

    Person oder Stelle, die als unabhängig von den beteiligten Seiten bezüglich der zu behandelnden Angelegenheit anerkannt ist.

ANMERKUNG: Die beteiligten Seiten sind üblicherweise der Anbieter ("erste Seite") und der Abnehmer ("zweite Seite").

Abkürzungen:

    Abkürzung Bedeutung
    BGBI Bundesgesetzblatt
    DIN Deutsches Institut für Normung e.V.
    EG Europäische Gemeinschaft
    EN Europäische Norm
    IEC International Electronical Commission
    IMO International Maritime Organization
    ISO International Organization for Standardization
    SOLAS International Convention for the Safety of Life at Sea from 1974

 

 

Mit der Richtlinie 96/98/EG des Rates vom 20. Dezember 1996 über Schiffsausrüstung, in Kraft getreten am 17. Februar 1997 mit Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften und Umsetzung in deutsches Recht durch das Schiffssicherheitsgesetz vom 18. September 1998, zuletzt geändert am 19. Dezember 2002 (BGBl I, S. 4690), wurde vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen im Jahr 1998 dasBSH, seit 01. März 2009 BSH-Cert, als zuständige Stelle fürEG-Konformitätsbewertungsverfahren für Navigations- und Funkausrüstung der Europäischen Kommission in Brüssel benannt. Wurde bis dahin vomBSH die nationale Baumusterprüfung und Zulassung als ein Verfahren betrachtet, so musste jetzt - zumindest für die Ausrüstungen, die im Anhang A.1 der Richtlinie aufgeführt sind - einEG-einheitliches Konformitätsbewertungsverfahren angewendet werden.

 

 

Das Verfahren der EG-Konformitätsbewertung gliedert sich in verschiedene Module:

Modul B:

    EG-Baumusterprüfung (Feststellung der Übereinstimmung mit den einschlägigen internationalen und nationalen Fachnormen (DIN, EN, ISO, IEC etc), IMO-Resolutionen und SOLAS-Bestimmungen)

Modul D:

    EG-Qualitätssicherung Produktion (Darlegung der Qualitätssicherungsmaßnahmen vor, während und nach der Produktion einschließlich deren Häufigkeit)

Modul E:

    EG-Qualitätssicherung Produkt (Darlegung der Qualitätssicherungsmaßnahmen nach der Produktion einschließlich deren Häufigkeit (Endabnahme und Prüfung))

Modul F:

    EG-Prüfung der Produkte (Prüfung der Produkte auf Übereinstimmung mit dem Baumuster entweder durch statistische Kontrollen oder Prüfung jedes einzelnen Produkts durch die Benannte Stelle)

Modul G:

    EG-Einzelprüfung (Anwendbar auf Produkte, die nicht in Serie produziert werden)

Die Auswahl und die Kombination der Module erfolgt durch den Kunden/Hersteller.

Folgende Kombinationen sind zulässig: Modul B+D, B+E, B+F

Die EG-Einzelprüfung gemäß Modul G kann nicht mit anderen Modulen kombiniert werden.

Bezüglich der verschiedenen Verfahren der Bewertung (Zertifizierung) von Qualitätssicherungssystemen hat der Hersteller die Wahl zwischen den folgenden Qualitätsmodulen:

Modul D (Qualitätssicherung der Produktion - Herstellung, Endabnahme und Prüfung):

    Begutachtung und Bewertung durch die Benannte Stelle BSH-Cert. Bei Zulassung des Qualitätssicherungssystems Ausstellung der EG-Modul-D-Bescheinigung. Das Qualitätssicherungssystem bezieht sich immer auf eine bestimmte Ausrüstung und setzt eine gültige Modul-B-Bescheinigung für die betreffende Ausrüstung voraus. Nur in Verbindung mit beiden Bescheinigungen ist der Hersteller oder sein Bevollmächtigter berechtigt, das Konformitätskennzeichen anzubringen.

Modul E (Qualitätssicherung des Produkts - Endabnahme und Prüfung):

    Die Zulassung des Qualitätssicherungssystems bezieht sich immer auf eine bestimmte Ausrüstung und setzt eine gültige Modul-B-Bescheinigung für die betreffende Ausrüstung voraus. Nur in Verbindung mit beiden Bescheinigungen ist der Hersteller oder sein Bevollmächtigter berechtigt, das Konformitätskennzeichen anzubringen.
     

Der Ablauf der Zertifizierung gliedert sich in die folgenden Phasen:

Antragsphase:

  • Anfrage
  • Informationsgespräch (auf Wunsch des Kunden)
  • formgebundener Antrag auf EG-Konformitätsbewertung (Antragsformular als PDF- oder WORD-Vorlage)
  • Bestätigung des Antrags, Zusendung einer Checkliste (Fragenkatalog) zur Statusfeststellung
  • Vereinbarungen zum Ablauf

Auditierungsphase:

  • Prüfung der eingereichten Unterlagen
  • Auswahl der Auditoren
  • auf Wunsch des Kunden Voraudit oder verfahrensbegleitendes Gespräch beim Kunden
  • Überprüfung des Qualitätssicherungssystems vor Ort
  • Auditbericht
  • Nachweis, dass ggf. festgestellte Mängel abgestellt worden sind
  • ggf. Durchführung eines Nachaudits

Bewertungsphase:

  • Bewertung der Ergebnisse der Auditierungsphase
  • Entscheidung und Ausfertigung der Modul-D- bzw. -E-Bescheinigung
  • Veröffentlichung in der MarED-Datenbank (über das Internet erreichbare Datenbank der Europäischen Kommission, in der die EG-zugelassenen Ausrüstung gemäß der eingangs aufgeführten Richtlinie enthalten sind)

Überwachungsphase:

  • Die Benannte Stelle BSH-Cert behält sich vor, zugelassene Qualitätssicherungssysteme in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. In der Regel soll ein Zeitraum von 12 Monaten zwischen den Überprüfungen nicht überschritten werden. Die Überprüfung kann auch eine Begutachtung vor Ort einschließen. Die Kosten der Überprüfung / Begutachtung sind von der zu überprüfenden Stelle zu tragen.

Die Verfahren sind in den Zertifizierungsregeln für die Produktzertifizierung (Modul B, G und F) sowie für die Qualitätssicherung  (Modul D und E) festgelegt.

Nach Ablauf der Gültigkeit der Zertifizierung kann auf Wunsch des Kunden eine erneute Zertifizierung durchgeführt werden. Da der Kunde dem BSH -Cert in diesem Fall bekannt ist, kann das Verfahren mit verringertem Aufwand durchgeführt werden. Während und nach Ablauf der Gültigkeit kann jederzeit eine Erweiterung des Umfangs (z.B. die Aufnahme neuer Ausrüstungsgegenstände) erfolgen.

Zertifizierte Hersteller

Verzeichnis der von der Benannten Stelle BSH -Cert erteilten Zertifizierungen. Stand: 28.05.2009

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 © 2010 Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Aktualisiert am: 22.02.2010 14:29:39  
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