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Seit dem Inkrafttreten der Schiffsausrüstungsrichtlinie zum 01. Januar 1999 muss Schiffsausrüstung, die einem EG-Konformitätsbewertungsverfahren unterliegt (aufgeführt im Anhang A.1 der Schiffsausrüstungsrichtlinie), mit einem EU-Zertifikat zugelassen werden. Bis zum 28. Februar 2009 war das BSH als Benannte Stelle für EU-Zulassungen
zuständig,
und zwar für Rettungsmittel, Navigations- und Funkausrüstung sowie Ausrüstung nach COLREG 72. Seit dem 01. März 2009 ist diese Benennung vom BSH auf BSH-Cert
übergegangen.
Für zulassungspflichtige Schiffsausrüstung, die nicht im Anhang A.1 der Schiffsausrüstungsrichtlinie aufgeführt ist, wird weiterhin vom BSH eine nationale Zulassung erteilt.
Prüfungen
Seit Januar 1999 ist das Prüflabor in der Abteilung Schifffahrt des BSH nach der europäischen Norm EN 45001 und seit April 2002 nach der Norm DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert. Aus der Akkreditierungsurkunde ist das Spektrum der akkreditierten Prüfungen ersichtlich.
Das Prüflabor des BSH prüft Schiffsausrüstung (Rettungsmittel, Navigations- und Funkausrüstung sowie Ausrüstung nach COLREG 72 ) aus dem Anhang A.1 und A.2 der Schiffsausrüstungsrichtlinie nach internationalen und nationalen Normen auf ihre Eignung für den Schiffsbetrieb und ihre sichere Funktion an Bord. Die Prüfung erfolgt für Seeschiffe und in Einzelfällen
auch für Binnenschiffe. Die Prüfung erfolgt auf Antrag des Herstellers oder seines in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten und wird bei Erfolg
mit einer EU-Zertifizierung (durch die Benannte Stelle BSH-Cert) oder einer nationalen Zulassung (durch das BSH) abgeschlossen.
Zulassungen von Schiffsausrüstung gemäß Anhang A.1 der Richtlinie durch das BSH bzw. die Benannte Stelle BSH-Cert haben EU-weite Gültigkeit.
EU-Zertifizierung (EG-Konformitätsbewertung) siehe Benannte Stelle BSH-Cert
Nationale Zulassungen durch das BSH
für folgende Schiffsausrüstung aus dem Anhang A.2 der Schiffsausrüstungslinie:
- A.2/1.1 Radarreflektor für Rettungsflöße
- A.2/4.4 Tagsignalscheinwerfer (ab 10. Dezember 2011 A.1/4.52)
- A.2/4.11 Kombinierte GPS/GLONASS-Anlagen
- A.2/4.15 Integriertes Navigationssystem
- A.2/4.17 Aktiver Radarreflektor
- A.2/4.18 Schallsignal-Empfangsanlage
- A.2/4.19 Magnetkompass für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge
- A.2/4.20 Bahnführungssystem für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge
- A.2/4.24 Schubanzeiger
- A.2/4.25 Seitliche Schub-, Schraubensteigungs- und Drehsinnanzeiger
- A.2/4.30 Integriertes Brückensystem (ab 10. Dezember 2011 von A.1 in A.2)
- A.2/4.31 Peileinrichtung
- A.2/4.32 Wachalarmsystem für Kommandobrücke (BNWAS)
- A.2/4.33 Bahnführungssystem (einsatzfähig ab einer Geschwindigkeit von 30 Knoten)
- A.2/4.34 System zur Identifizierung und Routenverfolgung über große Entfernungen (LRIT)
- A.2/4.35 Galileo-Empfänger
- A.2/4.36 AIS-SART-Geräte
- A.2/5.1 UKW-EPIRB
- A.2/5.2 Ersatzstromquelle für Funkanlagen
- A.2/5.4 Notsignal-Schalttafel
- A.2/5.5 Seenotalarm-Schalttafel
- A.2/5.7 Alarmsystem zur Gefahrenabwehr auf Schiffen (SSAS)
- A.2/5.8 UKW-Flugsprechfunkgeräte (Senden/Empfangen) (ab 10. Dezember 2011)
- A.2/6.2 Schallsignalanlagen
- Elektronisches Seekartendarstellungssystem (ECS)
- Daten-Aufzeichnungsgerät (DSR)
- Schutzkapsel für VDR
- Automatisches Schiffsidentifizierungssystem (AIS) Class B, feste AIS-Station, AIS-AtoN-Station
- Kombinierte Binnen-/Seefunkgeräte
- Signalleuchten für Binnenschiffe
- Schallsignalanlagen für Binnenschiffe
Antragsformular für nationale Zulassung als PDF- oder WORD- Vorlage
Prüfung nach IEC 62288 (Display-Präsentation) siehe Merkblatt Display Standards
Prüfung nach IEC 60945 als Teil der Prüfung von Schiffsausrüstung
Im Rahmen der Prüfung und Zulassung von Schiffsausrüstung nach Anhang A.1 und A.2 der Schiffsausrüstungsrichtlinie ist neben der nautisch-technischen Prüfung nach den entsprechenden Gerätenormen die Prüfung nach IEC 60945 vorgeschrieben.
Die IEC 60945 enthält Prüfungen aus dem Bereich Umwelt (Hitze, Kälte, Vibration) und Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV), die von einem akkreditierten Labor außerhalb des BSH durchgeführt werden müssen.
Außerdem werden u.a. die Konstruktion, die Bedienung und die eingesetzte Software in Funktion geprüft. Diese Prüfungen sowie die Bestimmung des Kompassschutzabstandes (IEC 60945 Rev. 4, Nr. 4.5.3, 11.2) und Schallmessungen (Nr. 4.5.2, 11.1) können im BSH durchgeführt werden, da das BSH für diese Prüfungen akkreditiert ist.
Weitere Informationen siehe Benannte Stelle BSH-Cert
Navigationsausrüstung für Binnenschiffe (z.B.: Radar, ECDIS, ...) wird von der Fachstelle für Verkehrstechnik (FVT) zugelassen
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