Logo des Bundesamtes fuer Seeschifffahrt und Hydrographie    
 

Benannte Stelle BSH-Cert

   
 
 

Benannte Stelle - Navigations- und Funkausrüstung beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie


Mit Inkrafttreten der Richtlinie 96/98/EG des Rates über Schiffsausrüstung am 1. Januar 1999 sind nur noch bei der EU-Kommission gemeldete Stellen (Benannte Stellen) autorisiert, die in der Richtlinie aufgeführte Schiffsausrüstung zu prüfen und zuzulassen, d.h. ein EG-Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen. In der Richtlinie über Schiffsausrüstung sind u.a. Grundsätze über die Mindestanforderungen an Stellen, die Konformitätsbewertungsverfahren durchführen wollen, festgelegt. Im dazugehörigen Anhang A.1 der Richtlinie ist diejenige Ausrüstung aufgeführt, die einem EG-Konformitätsbewertungsverfahren unterzogen werden muss. Die Richtlinie bzw. deren Anhänge werden laufend fortgeschrieben.

Sucht eine Stelle um ihre Benennung nach, wird anhand einer Bewertung entschieden, ob sie fachlich kompetent und in der Lage ist, das betreffende Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen, und ob sie die notwendige Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Integrität besitzt. Außerdem sollte die Kompetenz der benannten Stelle durch den Mitgliedstaat - im Falle des BSH-Cert durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) - regelmäßig nach den von den Akkreditierungsstellen festgelegten Verfahren überwacht werden.

Die Normen der Reihe EN 45000 sowie die Norm EN ISO/IEC 17025 und die Akkreditierung sind wichtige Mittel für die Beurteilung der Konformität mit den Anforderungen der anzuwendenden Richtlinie.

 

 

Wird von einem Mitgliedstaat eine Stelle der EU-Kommission gemeldet (notifiziert), werden im Rahmen des Notifizierungsverfahrens auch die anderen Mitgliedstaaten über die Benennung unterrichtet. Die EU-Kommission führt eine Liste der benannten Stellen (notified bodies) und veröffentlicht diese im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft.
 

DasBSH wurde Ende 1998 vomBMVBS als zuständige Stelle in der Bundesrepublik Deutschland für die Konformitätsbewertung im Rahmen der Richtlinie 96/98/EG des Rates über Schiffsausrüstung derEU-Kommission gemeldet. Am 01. März 2009 ist die benannte StelleBSH in die benannten StelleBSH-Cert übergegangen.

 

 

Zu den allgemeinen Aufgaben einer benannten Stelle gehören:

  • Sie muss der für die Benennung zuständigen Behörde, den Marktaufsichtsbehörden und anderen benannten Stellen einschlägige Informationen bereitstellen.
  • Sie muss auf kompetente, nicht diskriminierende, transparente, neutrale, unabhängige und unparteiische Weise arbeiten. Sie muss Personal mit den entsprechenden Kenntnissen und Erfahrungen für die Durchführung der Konformitätsbewertung gemäß der betreffenden Richtlinie beschäftigen.
  • Sie muss geeignete Vorkehrungen treffen, um sicherzustellen, dass die im Laufe der Konformitätsbewertung erhaltenen Informationen vertraulich behandelt werden.
  • Sie muss sich an Koordinierungsarbeiten beteiligen. Außerdem muss sie direkt an der europäischen Normungsarbeit mitwirken, dabei vertreten sein oder aber anderweitig dafür sorgen, dass sie über den Stand der einschlägigen Normen informiert ist.

Den benannten Stellen steht es im Rahmen ihrer Benennung frei, ihre Konformitätsbewertungsleistungen sämtlichen innerhalb oder außerhalb der Gemeinschaft niedergelassenen Wirtschaftakteuren anzubieten. Sie können diese Tätigkeiten auch im Hoheitsgebiet anderer Mitgliedstaaten oder von Drittländern ausführen.

Das bedeutet, dass die Hersteller zwischen den benannten Stellen, die für die Durchführung des betreffenden Konformitätsbewertungsverfahrens benannt wurden, frei wählen können.

Dennoch konnte das BSH-Cert seine Position bisher gut behaupten, da es in Zusammenarbeit mit dem akkreditierten Prüflaboratorium des BSH die technische Bandbreite an Baumusterprüfungen von Navigationsausrüstung und bestimmten Rettungsmitteln abdeckt und somit ein hohes Maß an Erfahrung und Kompetenz aufweisen kann.

Um eine einheitliche Anwendung der Konformitätsbewertungsverfahren sicherzustellen, ist eine enge Zusammenarbeit zwischen den benannten Stellen, den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission erforderlich. Um auch diese Anforderung zu erfüllen, nehmen an den regelmäßigen Sitzungen der benannten Stellen und der EU-Kommission Fachexperten der Abteilung Schifffahrt teil.

Neben der Baumusterprüfung (Produktzertifizierung gemäß Modul B, G oder F) sind im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens von der benannten Stelle auch die Qualitätssicherungssysteme der Hersteller (Modul D oder E) von Navigations- und Funkausrüstung zu bewerten, zuzulassen und zu überwachen (siehe auch  Zertifizierung).

Verpflichtung

Die Leitung der Benannten Stelle BSH-Cert verpflichtet sich die Einhaltung der Unparteilichkeit bei der Handhabung von Interessenkonflikten von grundlegender Bedeutung, sowie aller Verfahren / Prozesse / Regelungen zu gewährleisten.

Suche


Wenn Sie Informationen zu bestimmten Begriffen suchen, können Sie sich hier alle Seiten anzeigen lassen, die diese Begriffe enthalten.





Verknüpfung der Begriffe mit

Druckversion

Seite drucken

Kontakt


Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Benannte Stelle, Telefon 040 3190 - 8600

Links


Mehr dazu auf www.bsh.de:
Zertifizierung

English Version

 
go...
 
 © 2010 Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Aktualisiert am: 22.02.2010 14:28:05  
 Druckversion Home • English Version • Kontakt • Hilfe • Barrierefreiheit • Informationsfreiheitsgesetz • Impressum