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Ein wichtiger Bestandteil zur Organisation eines sicheren Schiffsbetriebs ist die ausreichende Besetzung eines Schiffes mit qualifizierten Seeleuten. Die Mindeststandards für die Qualifizierung der Seeleute sowie die Erteilung von Befähigungszeugnissen sind u.a. im Internationalen Übereinkommen von 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten in der jeweils geltenden Fassung (STCW-Übereinkommen) und national in
der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung (SchOffzAusbV) festgelegt.
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In diesem Zusammenhang ist das BSH zuständig für die
- Auskunfterteilung an in- und ausländische Behörden und Schifffahrtsunternehmen (Verification)
- Gebühren:
- Informationen zu den Gebühren und den Vordruck für die Einzugsermächtigung finden Sie hier.
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Das BSH ist für die Erteilung und Gültigkeitsverlängerung aller nautischen und technischen Befähigungszeugnisse zuständig.
Dies gilt nicht für nautische und technische Befähigungszeugnisse von Absolventen der nach dem Recht Mecklenburg-Vorpommerns eingerichteten seefahrtbezogenen Ausbildungsstätten. Hier ist weiterhin das Seemannsamt Rostock zuständig. Die Zuständigkeit für die Erteilung nautischer und technischer Befähigungzeugnisse,
die abweichend vom regulären Ausbildungsgang erworben werden, verbleibt beim BSH.
- Öffnungszeiten:
- Mo, Di, Do: von 9:00 Uhr - 15:00 Uhr
- Mi: von 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
- Fr: von 8:30 Uhr - 14:30 Uhr
- außerhalb dieser Zeiten nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter 040 3190-7125
Für weitere Fragen stehen Ihnen gerne unsere Mitarbeiter
zur Verfügung.
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