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Mit Wirkung vom 01.01.2012 ist das BSH für die Erteilung und Gültigkeitsverlängerung aller Zeugnisse für Seeleute zuständig.
Dies gilt nicht für die Erstausstellung nautisch und technischer Befähigungszeugnisse von Absolventen der nach dem Recht Mecklenburg-Vorpommerns eingerichteten seefahrtbezogenen Ausbildungsstätten. Hier ist weiterhin das Seemannsamt Rostock zuständig.
Die Zuständigkeit für die Gültigkeitsverlängerung sowie Erteilung nautischer und technischer Befähigungzeugnisse, die abweichend vom regulären Ausbildungsgang erworben werden, verbleibt beim BSH.
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Befähigungsnachweise
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Schiffssicherheit
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Gefahrenabwehr
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wachbefähigte Schiffsleute / Vollmatrosen Deck und Maschine
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für den Dienst auf Tankschiffen
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für den Dienst auf Fahrgastschiffen
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Ersatzausstellung
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Ersatzausstellungen für Befähigungszeugnisse, -nachweise und Seefunkzeugnisse
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Anträge auf Ersatzausstellung von Seefunkzeugnissen für den mobilen Seefunkdienst, die nicht vom BSH ausgestellt worden sind, sind an folgende Anschrift zu richten:
Für weitere Fragen stehen Ihnen gerne unsere Mitarbeiter
zur Verfügung.
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