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Erteilung von Befähigungszeugnissen, -nachweisen und Seefunkzeugnissen

   
 
 

Erteilung von Befähigungszeugnissen, Befähigungsnachweisen & Seefunkzeugnissen

 

Mit Wirkung vom 01.01.2012 ist das BSH für die Erteilung und Gültigkeitsverlängerung aller Zeugnisse für Seeleute zuständig.

Dies gilt nicht für die Erstausstellung nautisch und technischer Befähigungszeugnisse von Absolventen der nach dem Recht Mecklenburg-Vorpommerns eingerichteten seefahrtbezogenen Ausbildungsstätten. Hier ist weiterhin das Seemannsamt Rostock zuständig. Die Zuständigkeit für die Gültigkeitsverlängerung sowie Erteilung nautischer und technischer Befähigungzeugnisse, die abweichend vom regulären Ausbildungsgang erworben werden, verbleibt beim BSH.

 

 

 

  • Befähigungsnachweise

    • Schiffssicherheit

    • Gefahrenabwehr

    • wachbefähigte Schiffsleute / Vollmatrosen Deck und Maschine

    • für den Dienst auf Tankschiffen

    • für den Dienst auf Fahrgastschiffen

 

 

  • Seefahrtschulen

    • Befähigungszeugnisse, -nachweise und Seefunkzeugnisse unmittelbar nach dem Erwerb des Abschlusszeugnisses

 

  • Abweichungen vom regulären Ausbildungsgang und damit verbundene Beratung:

    • für Personen, die  abweichend vom Ausbildungsgang  Kompetenzen erworben haben:

 

  • Ersatzausstellung

    • Ersatzausstellungen für Befähigungszeugnisse, -nachweise und Seefunkzeugnisse

    • Anträge auf Ersatzausstellung von Seefunkzeugnissen für den mobilen Seefunkdienst, die nicht vom BSH ausgestellt worden sind, sind an folgende Anschrift zu richten:

 

  •   Gebühren - Rechnung

    • Informationen zu den Gebühren und den Vordruck für die Einzugsermächtigung

 

Für weitere Fragen stehen Ihnen gerne unsere Mitarbeiter zur Verfügung.

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Mehr dazu auf:
www.bsh.de:
Zeugnisse für Seeleute
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Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Zeugnisse, Telefon 040 3190 - 7125

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 © 2012 Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Aktualisiert am: 02.01.2012 08:55:03  
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