 |
Einheitliche Ausbildungsgrundlage gemäß Regel II/1 & Regeln III/4 und III/1 STCW-Übereinkommen für NOAs, TOAs und Praxissemesterstudenten |
 |
 |
veröffentlicht worden. Die Richtlinien regeln die praktische
Ausbildung und Seefahrtzeit für alle Seeleute, die ein nautisches oder
technisches Befähigungszeugnis in Deutschland erwerben möchten, aber
keine Ausbildung zum Schiffsmechaniker durchlaufen. Kernelemente der
neuen Richtlinien sind die vom Bundesamt für Seeschifffahrt und
Hydrograhie (BSH) herausgegebenen, verbindlich zu nutzenden Training
Record Book (TRB).
- sind zweisprachig (deutsch/englisch) und damit auch auf Schiffen mit multikulturellen Besatzungen verständlich,
- sind chronologisch, dem STCW-Übereinkommen entsprechend aufgebaut,
- ermöglichen den verantwortlichen Ausbildern, Ausbildungsschwerpunkte je nach Leistungsstand des Offizieranwärters zu setzen,
- berücksichtigen
die Notwendigkeit, den Gesamtschiffsbetrieb kennen zu lernen, indem
jeder Offizieranwärter 14 Tage im jeweils anderen Bereich (Maschine /
Deck – Brücke) Einblick erhalten muss,
- beinhalten eine Anleitung zur Projektarbeit mit Themenvorschlägen (z.B. Wochenberichte),
- enthalten eine Musterseite des zugelassenen Berichtsheftes.
- Überwacht wird die Einhaltung der Richtlinie
- von der Berufsbildungsstelle Seeschiffahrt e.V., sofern eine Musterung als Offiziersassistent erfolgt,
- von
den Fach-, Fachhochschulen, wenn entsprechende Ausbildungsgänge an den
Schulen eingerichtet sind (z.B. Praxissemesterstudium),
- für
„Seiteneinsteiger" von den Fach-, Fachhochschulen zum Zeitpunkt der
Schulzulassung, spätestens vor Zulassung zur Abschlussprüfung.
- Weitere Informationen zum:
Für weitere Fragen stehen Ihnen gerne unsere Mitarbeiter
zur Verfügung.
|
|
|
|
|
|
|
|
Kontakt
|
 |
Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an
Zeugnisse, Telefon 040 3190 - 7125
|
 |
|
|
|
|