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Technisches Befähigungszeugnis für Seiteneinsteiger

   
 
 

 
  • Unbeschadet der landesrechtlichen Regelungen und der allgemeinen Voraussetzungen gemäß § 7 Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung können Inhaber eines Zeugnisses über die Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf der Metall- oder Elektrotechnik ein Befähigungszeugnis zum Technischen Wachoffizier auf Kauffahrteischiffen mit jeder Antriebsleistung erwerben, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
    • Berichtsheft - seit dem 08.01.2009 verbindlich das Training Record Book (TRB) for Engineer Cadets - , in dem der Leiter der Maschinenanlage oder ein befähigter Offizier bestätigt, dass mit der Ausbildung an Bord die entsprechenden Anforderungen der Abschnitte A-III/1 und A-III/2 des STCW-Codes erfüllt wurden und
    • Abschluss einer mindestens zweijährigen Ausbildung nach den Anforderungen der Abschnitte A-III/1, A-III/2 und A-VI/4 Abs. 1 bis 3 des STCW-Codes an einer nach Landesrecht (Fach-, Fachhochschule) eingerichteten Ausbildungsstätte
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