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- Unbeschadet der landesrechtlichen
Regelungen und der allgemeinen Voraussetzungen gemäß § 7
Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung können Inhaber eines
Zeugnisses über die
Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf
der Metall-
oder Elektrotechnik ein Befähigungszeugnis zum Technischen
Wachoffizier auf Kauffahrteischiffen mit jeder Antriebsleistung
erwerben, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Berichtsheft - seit dem 08.01.2009 verbindlich das Training Record Book (TRB) for Engineer Cadets - , in dem der Leiter der
Maschinenanlage oder ein befähigter Offizier bestätigt, dass
mit der Ausbildung an Bord die entsprechenden Anforderungen der
Abschnitte A-III/1 und A-III/2 des
STCW-Codes erfüllt wurden und
- Abschluss einer mindestens
zweijährigen Ausbildung nach den Anforderungen der Abschnitte
A-III/1, A-III/2 und A-VI/4 Abs. 1 bis 3
des STCW-Codes an einer nach Landesrecht (Fach-, Fachhochschule)
eingerichteten Ausbildungsstätte
Für Fragen stehen Ihnen folgende Mitarbeiter
gern zur Verfügung. |
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Kontakt
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Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an
Zeugnisse, Telefon 040 3190 - 7125
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